BU-Streitwert: Welche Wirkung hat eine Klageumstellung?

Der Kläger hat laut OLG mit seiner ursprünglichen Feststellungsklage nicht nur an einer reinen Feststellung des Rentenrechts, sondern auch bereits an der Zahlung dieser Renten Interesse gehabt.
Wie bemisst sich der Streitwert eines Verfahrens, in dem es um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente geht, wenn der Versicherte erst eine Feststellungs- und später eine Leistungsklage erhebt? Diese Frage hat das Oberlandesgericht Hamm beantwortet.
In dem vorliegenden Streitfall hat ein Versicherter in erster Instanz die Feststellung beantragt, dass sein Versicherer verpflichtet ist, ihm eine BU-Rente zu zahlen. Im Laufe des Verfahrens hat der Versicherungsnehmer seine Klage zum Teil umgewandelt und im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen und die künftigen BU-Renten Leistungsanträge gestellt.
Uneinigkeit über den Streitwert
Dass der Versicherer leistungspflichtig ist, ist unstrittig. Allerdings besteht Uneinigkeit bei der Höhe des gerichtlichen Streitwertes (also die Summe der BU-Leistungen, die der Versicherer nachzahlen muss).
Die Vorinstanz hatte den Gesamtstreitwert nach der Summe der BU-Renten bemessen, die zum Zeitpunkt der Klageumstellung rückständig waren. Die Begründung: Mit der Klageumstellung habe es einen neuen Streitgegenstand gegeben, so dass dies der maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung sei.
Hiergegen richtet sich die Klage des Versicherers vor dem OLG Hamm. Der Streitgegenstand der Leistungsanträge sei mit dem des ursprünglichen Feststellungsantrags identisch. Aus diesem Grund seien nur die zum Zeitpunkt der erstmaligen Klageerhebung rückständigen BU-Renten für die Wertberechnung von Bedeutung.
OLG entscheidet zugunsten des Versicherers
In seinem Urteil vom 9. November 2016 (Az.: 20 U 216/15) entschied das OLG zugunsten des Versicherers. Bei einer Klage auf wiederkehrende Leistung führen demnach die nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts.
Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass der Kläger mit seiner ursprünglichen Feststellungsklage nicht nur an der reinen Feststellung des Rentenrechts, sondern auch bereits an der Zahlung dieser Renten interessiert gewesen sei. Insofern habe es sich bei der Klageänderung nicht um einen neuen Streitgegenstand gehandelt. (nl)
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Roland
ich bin Roland Richert, Gründer und Mädchen für alles bei ProFair24.
Doch ich bin noch mehr: „Ich bin verheiratet, habe ein Haus gebaut, mehr als einen Baum gepflanzt und bin stolzer Vater eines Sohnes. Zudem bin ich bekennender Glatzenträger und habe Geschichten auf meiner Haut.
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