Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung

Auto­versicherung kündigen und Versicherer wechseln

Letzter Termin für die Kündigung der Auto­versicherung ist der 30. November. Was, wenn meine Rechnung erst im Dezember kommt?

Dann haben Sie den Kündigungs­termin verpasst und sind ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer ist – also gewissermaßen vorbeugend kündigen. Man kann dann in Ruhe die Rechnung abwarten. Über unseren Kfz-Versicherungsvergleich können Sie schon vorher Preise vergleichen. Falls Ihr bisheriger Versicherer dann wieder der für Sie güns­tigste ist, können Sie bei ihm als Neukunde abschließen.

Was ist, wenn mein Versicherer die Beiträge erhöht?

Falls der bisherige Versicherer die Preise erhöht hat, steht Kunden ein Sonderkündigungs­recht zu. Sie können dann ab Erhalt des Schreibens einen Monat lang kündigen. Die Kündigung wird wirk­sam zu dem Tag, an dem die Preis­erhöhung greifen sollte. Kunden können dann also auch noch nach dem 30. November aus ihrem Vertrag aussteigen.

Wichtig: Um heraus­zufinden, ob Ihr Versicherer die Preise erhöht hat, müssen Sie genau in die Rechnung schauen. Denn üblicher­weise steigt Ihr Beitrag nicht, sondern er sinkt – selbst nach einer Beitrags­erhöhung. Nach einem unfall­freien Jahr rutschen Sie nämlich in eine güns­tigere Schadenfrei­heits­klasse. Ihr persönlicher Beitrag sinkt also, obwohl der Versicherer die Preise erhöht hat. Schauen Sie deshalb auf den „Vergleichs­beitrag“, der in der Rechnung steht. Das ist die Summe, die Sie hätten zahlen müssen, wenn der neue Schadenfrei­heits­rabatt schon im Vorjahr gegolten hätte. Liegt dieser Vergleichs­beitrag unter dem neuen Beitrag, hat der Versicherer seine Preise ange­hoben. Oft müssen Kunden den Vergleichs­beitrag aber irgendwo in der Rechnung suchen. Manche Versicherer verstecken ihn im Kleinge­druckten, andere nennen ihn auf der Rück­seite der Rechnung oder auch gar nicht.

Was muss im Kündigungs­schreiben stehen?

Einfach nur der Satz: „Hier­mit kündige ich.“ Es reicht ein formloses Schreiben. Nicht vergessen: Unter­schrift, Vertrags­nummer, Kfz-Kenn­zeichen, Datum und der Termin, zu dem die Kündigung greifen soll. Bitten Sie zur Sicherheit um eine Kündigungs­bestätigung. Wer ganz sicher gehen will, sendet die Kündigung per Einschreiben.

Ist es klug, die Versicherung zu kündigen, um später beim selben Versicherer als Neukunde güns­tigere Konditionen zu erhalten?

Bei Bestands­kunden können die Versicherer die Preise nur erhöhen, wenn ein Treuhänder zustimmt. Bei Neuverträgen sind die Versicherer in der Gestaltung freier. Da können Sie durch­aus mal besonders günstig kalkulieren. Es kann sich also durch­aus lohnen, in einen anderen, neuen Tarif desselben Versicherers umzu­steigen. Rufen Sie einfach Ihren Versicherer an und fragen Sie nach einem güns­tigeren Tarif oder nach einem Preis­nach­lass. Hier hilft natürlich auch unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich.

Sollte ich meine bisherige Versicherung mit einem billigeren Angebot der Konkurrenz konfrontieren?

Das kann sich lohnen. Viele Versicherungs­mit­arbeiter werden hell­hörig, wenn sie erfahren, dass der Kunde kündigen möchte. Sie zaubern dann plötzlich einen Altkunden-Rabatt aus dem Hut, einen Treuerabatt oder stufen Sie als Neukunden ein, weil da angeblich gerade eine interne Sonder­aktion läuft, um mit güns­tigen Preisen Wechselwil­lige von anderen Anbietern abzu­werben. Auch hier kann sich der Einsatz unseres individuellen Kfz-Versicherungsvergleichs lohnen.

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen zur KFZ-Versicherung an die Stiftung Warentest.

Kostenlose Formulare zur Kündigung ihrer KFZ-Versicherung finden sie zum Download bei ProFair24 >>>