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Der Bundestag soll die Beratung über das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz diese Woche dazu nutzen, den Ausstieg aus der Provisionsberatung gesetzlich zu besiegeln. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. 2023 soll es mit den Provisionen hierzulande dann endgültig vorbei sein, wenn es nach den Verbraucherschützern geht.
Am 8. März wird das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag beraten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert Nachbesserungen am Entwurf. Er benachteilige die unabhängige Beratung und erlaube es Provisionsberatern, wichtige Regeln zu umgehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.
„Die Qualität der provisionsbasierten Anlageberatung ist nachweislich unzureichend. Ursprung allen Übels sind aus VZBV-Sicht Provisionen und die daraus resultierenden Fehlanreize“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV. „Der Gesetzgeber muss handeln und den Ausstieg aus der Provisionsberatung gesetzlich beschließen.“
2023 soll es dann mit den Provisionen hierzulande vorbei sein. Die Übergangszeit von fünf Jahren soll laut VZBV sicherstellen, dass sich Kreditinstitute auf die Änderungen einstellen können. „Bis zum endgültigen Ausstieg aus der Provisionsberatung muss ein fairer Wettbewerb um die bessere Beratungsform hergestellt werden“, so Mohn. „Nur so können sich gute, unabhängige Alternativen zur Provisionsberatung am Markt entwickeln.“
Vielen Dank an die Pfefferminzia – , Chefredakteurin