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Ob es tropft, läuft oder flutet – Wasserschäden können ganz schön teuer werden. Und oft bemerkt man sie zu spät. So ging es auch einem Mieter, dessen Boiler in der Wand einen Schaden in Höhe von 10.000 Euro anrichtete. Die Versicherung wollte ihm grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Wie der Fall vor Gericht ausging, lesen Sie hier.
Die Versicherung weigert sich daraufhin, für den Schaden zu zahlen. Der Mieter trage eine Mit-Schuld an dem Schaden. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellen sich auf die Seite des Mieters (Aktenzeichen: I-24 U 164/15). Ihm sei höchstens eine leichte Fahrlässigkeit nachzuweisen. Dafür müsse er allerdings nicht haften.
Die grobe Fahrlässigkeit, von der die Versicherung sprach, sei indes nicht nachweisbar. So muss der Versicherer schlussendlich doch für den Schaden aufkommen.
Vielen Dank an die Pfefferminzia – , Redaktion
Manchmal macht eine Rechtsschutzversicherung durchaus Sinn!
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