BU-Schutz: Die fünf größten Irrtümer

Roland
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Der GDV geht auf gängige Irrtümer bei der BU-Absicherung ein.

Der GDV geht auf gängige Irrtümer bei der BU-Absicherung ein.

In einer aktuellen Kolumne auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) greift der Vorsitzende der GDV-Geschäftsführung Jörg von Fürstenwerth landläufige Irrtümer rund um den Berufsunfähigkeitsschutz (BU) auf und entkräftet sie.

Irrtum 1: “Mich trifft es nicht”
Dies sei insbesondere die Einstellung vieler junger, gesunder Menschen. Allerdings belegten Zahlen der gesetzlichen Rentenversicherung, dass rund 25 Prozent der Erwerbstätigen ihre berufliche Aktivität einschränken oder aufgeben müssten. Dies habe für die Betroffenen meist gravierende finanzielle Folgen.

Irrtum 2: Der BU-Schutz ist schwer zu haben
Nach eigenen Analysen des GDV folge auf 94 Prozent aller Anträge ein Versicherungsangebot. Zwar könne es im Rahmen der Risikoprüfung noch zur Ablehnung eines BU-Antrags kommen, allerdings könnten Interessenten gegensteuern, indem sie sich bereits in jungen Jahren versicherten. Je früher eine BU abgeschlossen werde, desto geringer sei die Wahrscheinlichkeit einer relevanten Vorerkrankung. Von Fürstenwerth weist zudem auf die hohe Bedeutung einer umfassenden und richtigen Beantwortung der Gesundheitsfragen hin. Bei Falschangaben riskiere der Versicherte den BU-Schutz.

Irrtum 3: Im Leistungsfall bockt der Versicherer
Zahlen des GDV zufolge sei bei 77 Prozent der circa 62.000 Leistungsanträge im Jahr 2014 der Leistungsfall anerkannt worden. Zudem seien beim Ombudsmann für Versicherungen im Jahr 2015 lediglich circa 400 Beschwerden in Verbindung mit Berufsunfähigkeitspolicen eingegangen.
Darüber hinaus schaltete die Assekuranz nur bei rund sechs Prozent aller BU-Fälle einen Gutachter ein. In 60 Prozent dieser Anträge wurde die BU vom Gutachter bestätigt und führte zur Leistung des Versicherers.

Irrtum 4: BU-Policen sind unnötig kompliziert
Zwar seien BU-Produkte tatsächlich sehr komplex – dies sei allerdings der Tatsache geschuldet, dass die BU eine vom Einzelfall geprägte Versicherung ist. Aus diesem Grund verwendeten die Versicherungsbedingungen übergreifende Formulierungen und Beschreibungen. So könnten sich zum Beispiel Berufe im Zeitverlauf wandeln und Krankheiten bei verschiedenen Personen unterschiedliche Auswirkungen haben. Dieser Individualität müsse Rechnung getragen werden.

Irrtum 5: Auf den Staat ist Verlass
Im Jahr 2001 wurde das heute bestehende System aus gesetzlicher Erwerbsminderungsrente (EMR) und privater BU-Vorsorge eingeführt. Die EMR stelle in diesem Zusammenhang nur eine Mindestabsicherung dar. Zu Recht stehe ein erneutes Engagement des Staates beim Berufsunfähigkeitsschutz nicht zur Debatte, denn: Aufgabe des Sozialstaates sei zwar die Bereitstellung einer Grundabsicherung gegen das Erwerbsunfähigkeitsrisiko, nicht aber die Absicherung des individuellen Berufsstatus. Von Fürstenwerth führt in diesem Zusammenhang das Beispiel der Krankenschwester an, die die Leistung für den Chefarzt mitfinanziert. Dies könne nicht Anspruch des Solidarprinzips sein. (nl)

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