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Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zuhause wohnen, können zusätzlich zu ihren Pflegeleistungen auch noch den sogenannten Entlastungsbetrag einfordern: 125 Euro stehen ihnen pro Monat zu. Aber bisher ruft nur die Hälfte der Betroffenen diese Leistung auch ab.
Zusätzlich zu den staatlichen Pflegeleistungen haben Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 auch Anspruch auf weitere 125 Euro pro Monat. Die Rede ist vom sogenannten Entlastungsbetrag.
Wie die AOK Plus berichtet, nutzt die Hälfte der Betroffenen in Sachsen und Thüringen diese Leistung bisher nicht.
„Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen“, sagt Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK Plus. „Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“
Der Entlastungsbetrag könne für Angebote im Alltag genutzt werden, berichtet die Krankenkasse weiter, etwa zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffee-Treff. Auch könnten Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege entstünden, durch die AOK Plus erstattet werden.
Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden.
Insgesamt könnten Versicherte pro Kalenderjahr die Erstattung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge könnten sie ansparen und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen, heißt es weiter.
Vielen Dank an die Pfefferminzia – , Redaktion