PKV-Tarife: Die Gründe hinter den Beitragserhöhungen

Roland
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Die ungewohnten Beitragssprünge in der privaten Krankenversicherung haben bei den Versicherten Verärgerung ausgelöst. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, erläutert in seinem Gastbeitrag die Gründe für die Erhöhung und übt Kritik am Gesetzgeber.

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der privaten Krankenversicherung (PKV) entwickeln sich seit vielen Jahren sehr ähnlich.

Von 2007 bis 2017 zeigt sich für die GKV ein Anstieg der Beitragseinnahmen pro Kopf um 37 Prozent, die PKV verzeichnet im gleichen Zeitraum einen Anstieg um 35 Prozent.

Einnahmen der GKV wachsen automatisch an

Umgerechnet ergibt sich damit seit 2007 ein durchschnittlicher Anstieg um 3,2 Prozent pro Jahr in der GKV, verglichen mit 3,0 Prozent pro Jahr in der PKV. Darin sind die aktuellen Beitragsanpassungen in den PKV-Tarifen bereits berücksichtigt.

Nun wachsen die Einnahmen der GKV quasi automatisch an: So wird ihr Beitragssatz bei jeder Gehaltserhöhung vom gestiegenen Einkommen abgezogen. Überdies erhöht sich jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze – allein 2017 – um 1.350 auf 52.200 Euro Jahres-Bruttogehalt.

Diese regelmäßigen jährlichen Anpassungen gibt es in der PKV nicht. Erst wenn gewisse Schwellenwerte erreicht werden, was durchaus mehrere Jahre dauern kann, darf und muss sie ihre Tarifkalkulation überprüfen.

Abrupter Anstieg durch nachholende Anpassung

Durch diese nachholende Anpassung kann auf längere Phasen der Beitragsstabilität unvermittelt ein abrupter Anstieg folgen. Wobei dies in der aktuellen Anpassungsrunde nicht nur auf eine erhöhte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zurückzuführen ist, sondern auch auf das seit Jahren fallende Zinsniveau.

Auf diese Tendenz am Kapitalmarkt haben die PKV-Unternehmen bei der Kalkulation ihrer neuen “Unisex”-Tarife vorsorglich reagiert und den sogenannten Rechnungszins, der seit Jahrzehnten branchenweit bei 3,5 Prozent lag, abgesenkt.

Dieses Vorgehen wäre auch für viele Bestandstarife angeraten gewesen. Doch die gesetzlich verankerten Beitragsanpassungsregeln für die PKV legen fest: Eine Anpassung darf nur erfolgen, wenn einer von zwei sogenannten “auslösenden Faktoren” erreicht wird. Diese betreffen die Leistungsausgaben und die Lebenserwartung.

Das Zinsniveau hingegen gehört nicht zu den auslösenden Faktoren – und durfte von den Versicherungsunternehmen folglich bislang nicht separat zum Anlass für eine Beitragsanpassung genommen werden.

Rechnungszins mit auf den Prüfstand 

Nun sind in vielen PKV-Tarifen die auslösenden Faktoren erstmals seit einigen Jahren “angesprungen”, was zu Jahresbeginn bei vielen Versicherungsunternehmen zu entsprechenden nachholenden Beitragsanpassungen an die tatsächliche Kostenentwicklung geführt hat. Dabei mussten aber alle anderen Kalkulationsgrundlagen mit auf den Prüfstand – insbesondere auch der Rechnungszins.

Die erforderliche Kompensation der Niedrigzinsentwicklung ging für viele Versicherte mit ungewohnten Beitragssprüngen einher. Das hat Verunsicherung und bisweilen auch Verärgerung ausgelöst.

Schließlich weiß man aus Umfragen: Wenn die Preise schon ansteigen müssen, dann ist den Menschen eine Entwicklung in regelmäßigen kleinen Schritten deutlich lieber als ein Anstieg in zwar seltenen, dafür aber größeren Sprüngen.

Verbraucherschützer mit im Boot

Deshalb hat der PKV-Verband schon vor längerer Zeit Vorschläge gemacht, wie sich das rechtlich ermöglichen ließe. Auch Verbraucherschützer sprechen sich für eine solche Reform aus. Doch der Gesetzgeber hat dies bislang leider nicht aufgegriffen. Und so kam es zuletzt zu einigen besonders gravierenden Beitragsanpassungen.

Die betroffenen Versicherten stellen bei näherem Hinsehen gleichwohl fest, dass die PKV weiter die richtige Wahl für sie ist: Weil der persönliche Krankenversicherungsschutz wegen des exzellenten Versorgungsniveaus in Deutschland so umfassend ist wie niemals zuvor und vermutlich auch nirgends sonst auf der Welt; weil dieses hohe Leistungsniveau einschließlich medizinischer Innovationen in der PKV bis ans Lebensende ungekürzt garantiert ist; weil die Alternative – eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung – meist auch nicht günstiger wäre und weil nur die private Krankenversicherung für die eigenen Gesundheitskosten im Alter nachhaltig und generationengerecht vorsorgt.

Autor Volker Leienbach ist Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.

Vielen Dank an Cash.Online

 

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