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Neben dem Thema Krankenversicherung ist ein Hauptthema im Wahlkampf in diesem Jahr das Rentensystem und die Altersvorsorge. Soll es eine Haltelinie beim Rentenniveau geben? Was passiert mit dem Renteneintrittsalter? Und was hat es mit Garantie- und Solidarrente auf sich? Wir haben die Wahlprogramme der Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP auf diese Punkte durchforstet.
CDU/CSU
Besonders einfach macht es einem die CDU/CSU, wenn man im Wahlprogramm nach Infos zum Thema Rentenkonzept sucht. Die Partei hat nämlich kein konkrektes. Vielmehr heißt es da, dass durch die Politik der vergangenen zwölf Jahre …
… sich das Rentenniveau besser entwickelt habe, als in den Prognosen vorhergesagt: Mit 48,2 Prozent sei es gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen.
… die Rentenbeiträge „auch über 2020 hinaus stabil“ bleiben könnten.
Nach 2030 wollen CDU/CSU …
… die Weiterentwicklung der Rente in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner regeln.
… zu diesem Zweck eine Rentenkommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.
SPD
Konkreter wird die SPD in ihrem Wahlprogramm zum Thema Rente. Hier die Pläne:
- Das gesetzlich festgelegte Rentenniveau wird bis 2030 bei mindestens 48 Prozent festgesetzt
- Auch beim Beitragssatz gibt es eine Haltelinie bei 22 Prozent
- „In einer Übergangszeit“ sollen Steuern in das Rentensystem fließen, damit „die Beitragszahler nicht zusätzlich belastet“ werden
- Das Renteneintrittsalter soll nicht über 67 Jahre hinaus angehoben werden
- Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat, bekommt Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente, wenn nicht genügend Entgeltpunkte und keine umfangreiches sonstiges Einkommen da ist. Damit will die SPD gewährleisten, dass langjährig Beschäftigte ein Alterseinkommen erhalten, das 10 Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt.
- Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Für Neugründungen und Kleinunternehmen soll es Regeln geben, die eine finanzielle Überforderung vermeiden.
- Die staatlich geförderte private Altersvorsorge soll um ein Standardprodukt ergänzt werden, „für das auch eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft in Betracht kommt“, schreibt die SPD in ihrem Wahlprogramm etwas nebulös weiter.
Bündnis 90/Die Grünen
- Auch die Grünen sprechen sich für eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf das heutige Niveau von 48 Prozent aus.
- Eine steuerfinanzierte Garantierente soll ein Mindestniveau in der Rentenversicherung für die Menschen einführen, die den größten Teil ihres Lebens rentenversichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen oder andere Menschen gepflegt haben. Die Garantierente soll oberhalb der Grundsicherung liegen. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und betriebliche und private Altersvorsorge wird nicht angerechnet.
- Nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, Minijobber und Abgeordnete sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Für die Selbständigen und insbesondere die Existenzgründer soll es Übergangsregeln geben. „In einem späteren Schritt wollen wir auch Freiberufler und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“, heißt es.
- Die Rente mit 67 soll bleiben. Vor allem für Arbeitnehmer in belastenden Berufen soll es aber eine Teilrente ab 60 Jahren geben.
- In der kapitalgedeckten Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds in öffentlicher Verwaltung eingeführt werden, der sowohl für die betriebliche als auch die private Vorsorge geöffnet ist. Er soll nachhaltig investieren und dabei soziale und ökologische Belange berücksichtigen.
- Alle Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten künftig eine Betriebsrente anbieten und sie mit einem eigenen Arbeitgeberbeitrag unterstützen. Bei kleinen Betrieben, die das nicht im eigenen Betrieb oder überbetrieblich organisieren, soll das unbürokratisch über den Bürgerfonds passieren.
FDP
- Das politisch festgelegte Renteneintrittsalter und Hinzuverdienstgrenzen werden abgeschafft. Ab 60 soll jeder selbst entscheiden, wann er in Rente geht. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine entsprechend höhere Rente. Voraussetzung für den früheren Renteneintritt ist nur, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente und sonstiger Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegt.
- In allen Bereichen geförderter Altersvorsorge sollen die Anbieter auch in Infrastruktur, Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen investieren können.
- Alle Bürger sollen ein persönliches Vorsorgekonto erhalten, das zusammenfasst, wie viel Rente man später aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge erhält.
- Die Regeln der bAV-Reform sollen nicht nur für Unternehmen mit Tarifvertrag gelten, sondern für alle Unternehmen. Auf die Auszahlung von Vorsorgeverträge soll nicht nochmal Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
- Die Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge sollen nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Vielen Dank an die Pfefferminzia – Von
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