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Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, muss mitunter bis zu vier Monate auf eine Begutachtung warten. Nur bei bestimmten Fristfällen geht es schneller.
Anfang des Jahres trat die Pflegereform in Kraft. Zwar bekommen so mehr Menschen Geld für ihre Pflege. Aber: Es dauert. Bis zu vier Monate müssen die Pflegebedürftigen darauf warten, dass ihr Fall begutachtet wird.
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat eine Betroffene getroffen, die nach dem Tod ihres Mannes zu ihrer Tochter gezogen war.
Diese stellte einen Pflegeantrag für ihre Mutter. Erst Wochen später kommt eine Gutachterin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorbei und stellt Pflegegrad I fest. Auf dieser Stufe bekommt die Tochter im Monat aber nur 125 Euro für ihre Mutter.
„Wenn man bedenkt, dass allein die Seniorenassistentin etwa 25 Euro die Stunde nimmt, sind das also ganze fünf Stunden im Monat, die ich als Hilfe für meine Mutter beanspruchen kann“, erklärt sie.
Also legt sie Widerspruch ein. Doch das wird erneut lange dauern. Nur bestimmte Fristfälle werden innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet, schreibt der MDR. Der Rest dauert bis zu vier Monate – und Widersprüche noch länger.
„Wir haben eine Auftragssteigerung aktuell von 15 Prozent“, erklärt Kerstin Steinke, Pflegeleiterin beim MDK in Sachsen-Anhalt. „Wir haben aber auch im Januar bei 55 Prozent Auftragssteigerung gelegen – also über das Jahr hat es sich schon etwas verändert, aber dennoch war der Berg zu Beginn sehr hoch, und er ist immer noch hoch.“
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