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In einer alternden Gesellschaft wird das Thema ambulante Pflege immer wichtiger, doch ist vielen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nicht bewusst, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung für die Pflege in den eigenen vier Wänden übernimmt.
Jörg Veil, Geschäftsführer der Home Instead Seniorenbetreuung Deutschland, gibt einen Überblick darüber, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen kann:
1. Entlastungsleistungen
Ab Pflegegrad eins stehen jedem Pflegebedürftigen 125 Euro pro Monat zur Verfügung, so Veil. Dieses Geld könne für Hilfe im Alltag in Anspruch genommen werden
So zählen beispielsweise gemeinsames Einkaufen und Kochen, Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt, Spaziergänge oder gemeinsames Spielen zu den Diensten für die so gezahlt werden kann.
Der Betrag von 125 Euro werde nicht in bar ausgezahlt. Wer die Leistungen im vergangenen Jahr nicht in Anspruch genommen habe, der könne dies noch bis Juni 2018 tun.
2. Verhinderungspflege
Jährlich stehen ab Pflegegrad zwei bis zu 1.612 Euro für die Entlastung der pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Wurde noch kein Geld aus der Kurzzeitpflege beansprucht, so könne dieser Betrag noch um bis zu 806 Euro aufgestockt werden. Diese Leistungen können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Veil zufolge unterstützt die Pflegekasse also jeden Pflegebedürftigen ab dem zweiten Pflegegrad für die ambulante Betreuung mit jährlich bis zu etwa 4.000 Euro. Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen können zugelassene Dienstleister eingesetzt werden.
So engagierte Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter kommen ins Haus und seien bei Bedarf auch im Umgang mit demenziell veränderten Menschen geschult.
3. Pflegehilfsmittel
Für “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Inkontinenzvorlagen stelle die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro zur Verfügung.
Für notwendige Pflegehilfsmittel wie etwa Rollstühle, Rollatoren oder Pflegebetten trage die Pflegekasse sogar die gesamten Kosten.
4. Umbauten
Sogenannte “Wohnumfeld-verbessernde” Maßnahmen, wie etwa der Einbau eines Treppenliftes oder auch der Umbau des Bades, werden laut Veil mit bis zu 4.000 Euro pro Projekt unterstützt.
Pro Jahr stehen dabei maximal 16.000 Euro zur Verfügung, wobei wichtig sei, dass der Antrag auf finanzielle Unterstützung stets vor dem Umbau gestellt wird.
5. Pflegeberatung
Weiterhin habe jeder pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. In diesem Gespräch werde auch geklärt, ob der Pflegegrad noch stimme oder eine andere Einstufung gegeben sei.
Ein solcher Überblick könne jedoch keine persönliche Beratung ersetzen. Lokale Teams von Home Instead können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über verfügbare Leistungen informieren und auch bei der Antragstellung behilflich sein. (bm)
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