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Schlechte Zeiten für Fahrradbesitzer: Im Jahr 2016 wurden rund 332.000 Diebstähle bei der Polizei gemeldet. Die Aufklärungsquote liegt im Bundesschnitt bei gerade einmal 9,1 Prozent. 44 Prozent aller Fahrräder werden übrigens zwischen Mai und August gestohlen. Wie lässt sich ein Fahrraddiebstahl vermeiden und was muss unternommen werden, wenn es doch passiert?
Mit dem richtigen Schloss Diebstählen vorbeugen
Ein Schloss aus dem Discounter für drei Euro ist billig, schützt aber nicht vor Fahrraddiebstahl. Sicherheitsexperten der Polizei raten, in das Schloss rund zehn Prozent des Fahrradpreis zu investieren. Dabei ist geprüfte Qualität wichtig. Zum einen geben renommierte Hersteller wie Abus oder Trelock hauseigene Sicherheitsstufen an, aber einen unabhängigen Anhaltspunkt liefert eine Zertifizierung des Verbands für Schadenversicherer (VdS). Von dieser Stelle lässt sich sogar die Polizei beraten. Fahrradschloss ist jedoch nicht gleich Fahrradschloss. Bügelschlösser sind relativ schwer und unhandlich, gelten jedoch als sehr sicher. Kaum ein Dieb wird auf der Straße mit dem Bolzenschneider sein Werk beginnen, um an das Fahrrad zu kommen. Kettenschlösser wirken ähnlich abschreckend auf Langfinger, sind jedoch flexibler zu handhaben. Eine weitere Option bilden Faltschlösser, die sicher, aber sehr leicht an Gewicht sind. Die meisten Radler sind jedoch mit einem Spiralkabelschloss unterwegs. Damit haben Diebe leichtes Spiel. Das in viele Fahrräder integrierte Rahmenschloss eignet sich allenfalls als Zusatzsicherung. Neu auf dem Markt sind Schlösser, die sich mit dem Smartphone steuern lassen. Ob sich die Geschäftsidee von Schlössern, die beim gewaltsamen Öffnen einen Stinktiergeruch verströmen, durchsetzen kann, ist hingegen fraglich.
Zusätzliche Kennzeichnung empfehlenswert
Weitere Absicherung bietet eine Kennzeichnung, die im Fahrradgeschäft, einem Fahrradclub oder bei der Polizei gemacht werden kann. Für einen Unkostenbeitrag von 15 Euro erhalten Fahrradbesitzer eine Gravur oder Aufkleber mit einem individuellen Code. Viele Diebstähle können so verhindert werden, da Diebe Probleme haben, ein entsprechend gekennzeichnetes Fahrrad weiterzuverkaufen. Kommt es doch zu einem Diebstahl, kann die Polizei mit dem Code den ursprünglichen Eigentümer ermitteln. Zusätzlich bietet die Polizei die kostenlose „Fahrradpass-App“ an. Hier werden alle relevanten Informationen rund ums Fahrrad gebündelt, inklusive der Daten des Besitzers. Daneben besteht die Möglichkeit, das Fahrrad durch eine Versicherung zu schützen. Denn die Hausratversicherung deckt den Schaden nur ab, wenn das Fahrrad aus der Wohnung gestohlen wird, sofern die Police keine Fahrradklausel aufweist. Abhängig vom gewählten Tarif werden dann bei Diebstahl Neu-oder Restwert erstattet. Beim Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrradklausel das Rad nicht nur tagsüber, sondern rund um die Uhr schützt. Trotzdem sollte zuerst gegengerechnet werden, ob sich ein zusätzlicher Versicherungsschutz bei dem Wert des Fahrrades überhaupt lohnt.
Ein Fahrraddiebstahl muss sofort der Polizei gemeldet werden
Bei Diebstahl sollte schnell gehandelt werden. Anzeige kann in jeder Polizeidienststelle oder über die zentrale Rufnummer 110 aufgegeben werden. Denn nur, wenn Anzeige erstattet wird, zahlt auch die Versicherung. Die Polizei benötigt neben den Personalien des Radbesitzers möglichst vollständige Angaben, am besten direkt aus der App oder einem gedruckten Fahrradpass:
– Eigentumsnachweis (am besten mit der Rechnung)
– Rahmennummer (je nach Hersteller am Lenker, am Rohr unter dem Sattel, am Hinterrad oder Tretlager)
– Codierung, falls vorhanden
– Farbe und besondere Merkmale des Fahrrades
Viele Fahrräder tauchen im Umkreis wieder auf
Liegt eine Versicherung für das Fahrrad vor, muss diese informiert werden. Falls das Rad aus Keller, Garage oder Haus gestohlen wurde, springt die Hausratversicherung ein. Die lässt sich jedoch gerne Zeit. Denn gezahlt wird erst, wenn nach drei Wochen erneut mitgeteilt wird, dass ein gestohlenes Fahrrad immer noch nicht wiederaufgetaucht ist. Der Grund dahinter: Gelegenheit macht Diebe. Viele Langfinger schlagen nur zu, weil sie kurzfristig ein Transportmittel benötigen. Das Fahrrad bleibt dann irgendwo in einem Radius von ein paar Kilometern einfach stehen. Daher sollte ein paar Wochen nach dem Diebstahl in der Umgebung nach dem Fahrrad Ausschau gehalten werden. Aushänge und Annoncen in der Zeitung können ebenfalls zur Aufklärung beitragen. Sinnvoll kann zudem eine Nachfrage im Fundbüro sein. Wer sein Fahrrad, womöglich abgeschlossen, wiederentdeckt, darf es nicht einfach mitnehmen, sondern muss sich mit der Polizei in Verbindung setzen, um den Sachverhalt aufzuklären. Selbst wenn eine andere Person das Diebesgut in gutem Glauben als gebrauchtes Fahrrad erworben hat, bleibt es Eigentum des ursprünglichen Besitzers.
Vielen Dank an VEXCASH