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Die anhaltend niedrigen Zinsen wirken sich beim Versicherer Generali auf die Überschussbeteiligung aus. In einem Schreiben hat sie ihre Kunden darüber informiert, dass deshalb die Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. Betroffen sind Verträge, die vor 2015 abgeschlossen wurden.
Die Münchener Generali Versicherung senkt die Überschussbeteiligung in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Als Grund für diesen Schritt nennt das Unternehmen die Niedrigzinsphase. In der Konsequenz hat das steigende Beiträge für BU-Verträge zur Folge. Dies geht aus einem Schreiben an Generali-Kunden hervor, das der Rostocker Versicherungsmakler Alexander Schierstedt auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Die Maßnahme betrifft Generali-Kunden mit einer BU-Police, die vor 2015 abgeschlossen wurde, also einem Rechnungszins von mindestens 1,25 Prozent unterliegt und die zugleich nach dem Prinzip der Beitragsverrechnung (Beitragssofortabzug) funktioniert.
Aufgrund der geringeren Überschussbeteiligung ergibt sich ein höherer monatlicher Beitrag für den Versicherungsnehmer. In einem Kundenbeispiel, auf das der Rostocker Makler verweist, sind statt bisher knapp 93 Euro im Monat ab 1. Juni 2018 rund 100 Euro zu zahlen. Das bedeutet eine Steigerung von rund 8 Prozent – eine vertretbare Erhöhung, wie der Makler findet. Dem sei im Falle der WWK nicht so gewesen. Hier stiegen die Beiträge um bis zu 40 Prozent.
Von einer Kündigung raten die Experten aus Rostock ihren Generali-Kunden jedenfalls ab. Sie vermuten jedoch auch, dass der Versicherer weitere Anpassungen bei den Invaliditätsversicherungen vornehmen wird.
Vielen Dank an die Pfefferminzia