Keine systematische Leistungsverweigerung, aber Schwachstellen

Was sind die häufigsten Streitfälle bei der BU-Rente?

Roland
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Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat ihre Untersuchung zur Regulierungspraxis ausgewählter Berufsunfähigkeitsversicherer neu aufgelegt. Das Ergebnis: Der pauschale Vorwurf, die Versicherer würden im Ernstfall doch eh nicht leisten, sei so nicht haltbar. Schwachstellen gibt es aber sehr wohl. Hier kommen die Details.

Viele Verbraucher schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht ab, weil sie meinen, die Versicherer verweigern im Ernstfall die Leistung. Die Rating-Agentur Franke und Bornberg untersucht die Leistungspraxis von BU-Versicherern regelmäßig für ihre BU-Leistungsstudie. Ergebnis: Drei von vier Leistungsentscheidungen gehen zugunsten des Kunden aus. Trotzdem gibt es Schwachstellen, vor allem im Antragsprozess.

Die Analysten von Franke und Bornberg erheben für die Studie nicht nur entsprechende Daten aus mindestens 125 Schadenakten und werten diese aus, sie sind auch vor Ort und schauen sich die Leistungsbearbeitung beim Versicherer an. Bei der diesjährigen Untersuchung waren dabei: Aachen-Münchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold. Laut Franke und Bornberg verwalten diese Unternehmen 4,57 Millionen BU-Verträge in Deutschland und stehen für knapp 50 Prozent aller Leistungsfälle.

75,7 Prozent der Leistungsentscheidungen gehen also für die Kunden aus. Im Vorjahr waren es laut Studie 75,3 Prozent. 86,5 Prozent der Zusagen erfolgten dabei entsprechend der Bedingungen, 10,9 Prozent nach individueller Vereinbarung. 2,6 Prozent der Leistungsentscheidung fielen vor Gericht.

Häufigster Ablehnungsgrund: Erforderlicher BU-Grad nicht erreicht

Kam es zur Ablehnung, lag das in fast der Hälfte der Fälle (48,5 Prozent, Vorjahr 54 Prozent) daran, dass der erforderliche BU-Grad von in der Regel 50 Prozent nicht erreicht wurde. Weitere 30,6 Prozent (Vorjahr 26,7 Prozent) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen, etwa wegen falscher Angaben in den Gesundheitsfragen.

Die oft befürchteten Umorganisationen sowie konkrete und abstrakte Verweisungen schlagen mit 2,5 Prozent (Vorjahr 2,7 %) zu Buche. „Nur eine von 50 Ablehnungen geht auf Verweisung oder die Forderung nach Umorganisation zurück“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

„Die Zahlen zeigen: Im Fokus der Kritik stehen oft nicht die tatsächlichen Schwachstellen der BU. Unsere Analyse zeigt vielmehr, dass Kunden oft mit den Fragebögen bei der Leistungsbeantragung überfordert sind. Zudem müssen Ärzte und Versicherer die gesundheits- und tätigkeitsbezogene 50-Prozent-Schwelle oft ohne genaue Kenntnis der individuellen beruflichen Situation ermitteln. Hier liegt ein systemimmanentes Problem der BU, erklärt Franke weiter.

Bei Gutachten überwiegt die Psyche

Einen inhaltlichen Schwerpunkt legt Franke und Bornberg in der aktuellen Studie auf Gutachten. Da diese von den Versicherern bezahlt werden, vermuten viele Verbraucher, dass die Urteile der Gutachter eher zugunsten der Versicherer ausgehen. „Echte Anhaltspunkte“ geben es hierfür nicht, so die Analysten.

In 6 Prozent der Fälle setzten die Versicherer Gutachter ein (Vorjahr 5,2 Prozent), gerade dann, wenn es um psychische Erkrankungen geht, zeigen Stichproben von Franke und Bornberg. „Eine auffällige Konzentration auf einzelne Gutachter konnten die Experten von Franke und Bornberg nicht feststellen“, heißt es weiter.

Keine Konzentration einzelner Gutachter

Niedergelassene Fachärzte würden im gleichen Umfang wie Universitätskliniken beauftragt, gefolgt von Gutachterbüros. Bei der Auswahl spiele die Nähe zum Wohnort des Versicherten offenbar eine Rolle. Und auch die zeitlichen Ressourcen der Gutachter entschieden über die Auswahl. Vom Tag der Beauftragung bis zum Eingang des Gutachtens vergingen im Schnitt 90 Tage; bei psychiatrischen Gutachten seien es 101 Tage.

Apropos Zeitaufwand: Vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zum Tag der Leistungsentscheidung des Versicherers vergingen laut Untersuchung durchschnittlich 156 Tage. Ein Jahr zuvor waren es 161 Tage. Die Analysten weisen dabei darauf hin, dass die persönliche Begleitung des Kunden beim Antrag das ganze Prozedere beschleunigen könnte. Allerdings machten die Verbraucher in nur 4 Prozent aller Fälle von solch einem Service Gebrauch.

Weniger Prozesse als im Vorjahr

Wie sieht es mit Prozessen aus? 589 Kunden der untersuchten Versicherer (Vorjahr 622) klagten 2016 gegen einen Ablehnungsbescheid des Versicherers. Verloren haben die Gesellschaften dabei 10 Prozent der Prozesse (Vorjahr 14 Prozent). Wesentlich häufiger waren Vergleiche (62 Prozent, konstant zum Vorjahr) und gewonnene Prozesse (28 Prozent, Vorjahr 24 Prozent).

Franke: „Die BU-Versicherung bleibt weiterhin das wichtigste Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft. Eine Anerkennungsquote von über 75 Prozent zeigt, dass die BU auch im Leistungsfall funktioniert.“

Nachholbedarf gebe es aber bei der Leistungsbeantragung und der „für Ärzte und Versicherer oft schwierigen Ermittlung des 50-Prozent-Grades“, so Franke. Für die Vorwürfe einer systematischen Verzögerung oder grundlosen Verweigerung der Leistung habe die Analyse zumindest bei den untersuchten Unternehmen keine Anhaltspunkte geliefert.

Vielen Dank an die Pfefferminzia

 

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