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Wer nach Arbeitsunfällen und sogenannten Berufskrankheiten nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, kann sich an die gesetzliche Unfallversicherung wenden. Doch die ziert sich oft – man würde dort lieber erst einmal ablehnen und dann abwarten, ob sich die Leute wehrten, berichtet Juristin Monika Steinbring dem Radiosender HR-Info.
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