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Studenten genießen Unfallversicherungsschutz – allerdings nicht auf Uni-Partys. Das entschied nun das Sozialgericht Mainz.
Was ist geschehen?
Ein Mainzer Student ist auf einer Uni-Feier. Dort verfolgt er einen Partygast, der eine Bierflasche geklaut hat. Als er den Dieb zur Rede stellt, kommt es zu einer Rangelei – beide stürzen, die Flasche zerbricht und der Student verletzt sich an der Hand. Später fordert er von der studentischen Unfallversicherung Geld – es sei ein Arbeitsunfall gewesen, so die Begründung. Die Unfallkasse will nicht zahlen, also geht es vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Mainzer Sozialgerichts schließen sich der Haltung der Versicherung an (Aktenzeichen S 14 U 45/17). Bei der Party habe es sich nicht um eine universitäre Veranstaltung gehandelt. Von einem Arbeitsunfall könne also nicht die Rede sein. Daher bestehe auch kein Schutz durch die studentische Unfallversicherung. Die Schadenersatzforderung des Studenten wird abgelehnt.
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