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Wer andere ans Steuer lässt, als bei der Versicherung gemeldet, kann online oder per App Zusatzfahrer auf die Schnelle versichern. Ist der Autoversicherer nicht informiert, drohen eine Nachzahlung und Vertragsstrafe. Die gute Nachricht: Der Haftpflicht- und Kaskoschutz ist in der Regel nicht gefährdet. Hier erfahren Sie, was Versicherte tun können, wenn sie einen „Fremdfahrer“ ans Steuer lassen wollen. Manche Versicherer sind hier sehr großzügig.
Fremdfahrer – das Wichtigste in Kürze
Auto verleihen. Wollen Sie nur gelegentlich und wenige Tage im Jahr nicht berechtigte Fahrer ans Steuer Ihres Autos lassen, fragen Sie zuerst bei Ihrem Autoversicherer nach. Klären Sie, ob eine Mitnutzung des Autos durch einen fremden Fahrer erlaubt ist. Viele Versicherer lassen das gelegentlich kostenlos zu. Manche Versicherer bieten ihren Kunden auch die Möglichkeit, im Internet einen Zusatzfahrer zu melden. Kosten: Zwischen 1,72 Euro und 6,99 Euro für 24 Stunden.
Kurzzeitschutz für alle. Unabhängig vom eigenen Versicherer kann jeder Zusatzschutz übers Internet buchen. Das ist sinnvoll, wenn mit dem eigenen Versicherer kurzfristig keine Einigung über einen fremden Fahrer möglich ist. Einen Fahrer dazubuchen kann man bei Bayerische und Friday. Die Bayerische bietet den Schutz auch über das Onlineportal Appsichern.de an, für 6,99 Euro für 24 Stunden. Bei Friday gibt es Schutz ab 5,49 Euro. Über Onlinebezahlsysteme wie Paypal ist direktes Bezahlen und ein schneller Abschluss möglich.
Wenn andere fahren – alle Details
Der Enkel hat gerade den Führerschein gemacht und darf ausnahmsweise das Fahrzeug der Großeltern fahren. Die Nichte ist zu Besuch und leiht sich das Auto der Tante. Die Freundin fährt ausnahmsweise den Wagen, weil sich der Autobesitzer gerade das Bein gebrochen hat. Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand anderes als der Halter des Autos und die in der Autoversicherung eingetragenen Fahrer das Steuer übernehmen. In vielen Verträgen ist der Fahrerkreis beschränkt und das Verleihen nicht vorgesehen.
Teuer durch junge Fahrer
Wer sein Auto kurzfristig verleiht, sollte wissen, was im Vertrag steht. Folgende Varianten sind üblich:
- Alleinfahrer.
- Zwei Fahrer, in der Regel der Versicherungsnehmer plus Partner.
- Die Namen mehrerer Nutzer sind eingetragen – etwa auch die der Nachbarn.
- Der Fahrerkreis ist „beliebig“, jedoch begrenzt auf Fahrer, die zum Beispiel mindestens 23 Jahre alt sind. Wer auch Fahrer ab 18 ans Steuer lässt, fährt meist am teuersten.
Der Fahrerkreis hat Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Je mehr Nutzer und vor allem jüngere Fahrer, umso teurer.
Die meisten Versicherten beschränken den Fahrerkreis
Beispiel: Ein 52-jähriger Alleinfahrer zahlt für den Haftpflicht- und Vollkaskoschutz seines drei Jahre alten Kleinwagens rund 540 Euro im Jahr. Ist neben ihm ein etwa gleichaltriger Ehe- oder Lebenspartner als Fahrer eingetragen, bleibt der Versicherungsbeitrag stabil – das ist in vielen Tarifen der Fall. Wer dagegen auch Fahrer unter 21 oder 23 Jahren ans Steuer lässt, zahlt erheblich mehr – rund 980 Euro im Jahr. Christian Siemens, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, sagt: „Rund drei Viertel der Versicherten beschränken den Nutzerkreis auf sich selbst und eine Partnerin oder einen Partner.“
Autoversicherung – viel sparen mit der besten Police
Die Sparmöglichkeiten in der Autoversicherung sind riesig! Die Stiftung Warentest hilft Ihnen dabei, das individuell beste und dabei günstigste Angebot in der Autoversicherung zu finden. Unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich ist stets aktuell und unabhängig. Und: Anders als andere Vergleichsrechner im Netz beziehen wir die Tarife der bedeutenden Versicherer Huk-Coburg und Huk24 weiterhin mit ein.
Keine Vertragsstrafe im Notfall
Wer einen festgelegten Fahrerkreis im Vertrag hat und andere ans Steuer lässt, riskiert in der Kfz-Haftpflicht und -Kasko im Normalfall nicht den Versicherungsschutz. Das ist die gute Nachricht. Erfährt der Kfz-Versicherer jedoch davon, drohen Konsequenzen – vor allem wenn es kracht. Der Versicherungsnehmer kann wegen vertragswidrigen Verhaltens von seinem Versicherer zur Kasse gebeten werden.
Wir wollten wissen, was das in der Praxis bedeutet. Wir haben elf Kfz-Versicherer aus unserem jüngsten Autoversicherungstest gefragt. Ausgewählt haben wir Versicherer, die für Haftpflichtschutz ein besseres oder weit besseres Beitragsniveau als der Durchschnitt haben (Grundlage waren die Ergebnisse unseres Test Autoversicherung aus Finanztest 12/2017). Das Ergebnis:
- Nach einem Unfall berechnen die Kfz-Versicherer den Beitrag neu, unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers und rückwirkend ab dem laufenden Versicherungsjahr.
- Nach Prüfung des Einzelfalls ist eine Vertragsstrafe – oft in Höhe eines Jahresbeitrags – wegen unzutreffender Angaben möglich, wenn etwa ein Kunde absichtlich nur sich als Fahrer angibt, um Beitrag zu sparen – so bei Allianz, Axa, Axa Easy, Europa, EuropaGo, HDI, R+V24 und Friday.
- Keine Vertragsstrafe erheben Baden Badener, DA Deutsche Allgemeine, Huk24.
- In einem Notfall droht in der Regel keine Vertragsstrafe. Jochen Oesterle, Sprecher der ADAC-Autoversicherung: „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der darf seinen Beifahrer die Strecke nach Hause fahren lassen.“
Erst beim eigenen Versicherer fragen
In absehbaren Fällen ist es sinnvoll, sich vorher um Zusatzschutz zu kümmern. Der schnellste Weg ist meist, beim eigenen Versicherer nachzufragen, ob eine gelegentliche Mitnutzung erlaubt ist. Oft reicht ein Anruf oder eine E-Mail, teilweise läuft alles über den Vertreter vor Ort. Manchmal ist ein „Zusatzfahrer“ kostenfrei viermal im Jahr erlaubt oder einmal im Jahr für zwei Wochen. Oft steht dazu gar nichts im Vertrag.
Manche Autoversicherer bieten ihren Kunden auch die Möglichkeit, kurzfristig und mobil im Internet Zusatzschutz für einen Fahrer zu buchen und online zu bezahlen. Etwa die Unternehmen Barmenia, Bayerische, Friday, HDI oder Nürnberger. Versicherungsschutz gibt es für einen Tag oder auch länger. Schutz für 24 Stunden kostet zwischen 1,72 Euro und 6,99 Euro.
Je nach Kfz-Versicherer heißen die Angebote Drittfahrerschutz, Fahrerplus, Fahrerkreiserweiterung, Xtra-Fahrerschutz oder Zusatzfahrerschutz.
Schneller Zusatzschutz für alle
Es kommt vor, dass mit dem eigenen Autoversicherer kurzfristig keine Klärung über einen Zusatzfahrer möglich ist – weil es eilt oder weil zufällig Sonntag ist und in der Versicherungsagentur niemand ans Telefon geht. Die Versicherer Bayerische und Friday bieten Fahrern unabhängig von der eigenen Versicherung eine Lösung. Online kann schnell per Klick ein Zusatzfahrer für 24 Stunden oder länger gebucht werden. Dann fährt der neue Fahrer ganz legal. Schutz vom Versicherer Bayerische ist auch über das Onlineportal Appsichern.de erhältlich. Friday bietet online verschiedene Pakete an, auch Vollkaskoschutz für ab 23-Jährige.
Mit Freunden Kostenübernahme für den Fall eines Unfalls klären
Wer sein Auto privat und vorübergehend jemandem überlässt, der nicht im Versicherungsschein eingetragen ist, sollte auch klären, wer für Schäden bei einem Unfall aufkommt. Denn selbst wenn Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung oder auch durch eine Vollkaskoversicherung besteht, gibt es immer noch genug Streitpunkte. So gilt in der Vollkaskoversicherung häufig eine Selbstbeteiligung. Wer soll dafür aufkommen? Der Versicherungsnehmer oder der „Fremdfahrer“? Und wer zahlt zum Beispiel die Mehrkosten, die durch eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt entstehen? Schon nach einem kleinen Blechschaden kann die Rückstufung mehrere hundert oder tausend Euro in den nächsten Jahren kosten.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest