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Autodiebe haben im vergangenen Jahr rechnerisch etwa alle 30 Minuten einen kaskoversicherten Pkw gestohlen. Nach dem neuen Kfz-Diebstahlreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kamen im Laufe des Jahres 2017 insgesamt 17.493 Pkw ihren rechtmäßigen Besitzern abhanden.
Obwohl die Zahl der Autodiebstähle im Vergleich zum Vorjahr damit um vier Prozent sank, stieg der wirtschaftliche Schaden auf fast 324 Millionen Euro (plus acht Prozent). Die durchschnittliche Entschädigung für einen Diebstahl erreichte mit rund 18.500 Euro (plus 13 Prozent) eine neue Rekordhöhe.
Land Rover und Porsche besonders beliebt
Der Grund: Während sich Besitzer von Kleinwagen und Opel-, Fiat- oder Citroen-Fahrer eher geringe Sorgen um einen Diebstahl ihrer Autos machen müssen, stehen luxuriöse SUVs und Limousinen von Premium-Herstellern hoch im Kurs. Die Liste der bei Autodieben beliebtesten Marken führen wie in den Vorjahren Land Rover und Porsche an. Unter den besonders häufig gestohlenen Modellen finden sich unter anderem Q7-Modelle von Audi und X5-SUVs von BMW ebenso wie Limousinen der Mercedes-Benz S-Klasse und der BMW 7er-Reihe.
Diebstahlhochburgen Berlin und Hamburg
Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte hatte Berlin erneut die mit Abstand höchste Diebstahlrate. Hier wurden im Laufe des vergangenen Jahres 3.355 Pkw gestohlen, die Diebstahlquote lag bei 3,6 von 1.000 kaskoversicherten Pkw. Ebenfalls vergleichsweise hohe Diebstahlquoten ergaben sich für die Städte Hamburg (1,9), Leipzig (1,3), Hannover (1,2) und Dresden (1,0). Deutlich geringer war die Diebstahlgefahr im Süden der Republik: In Bayern und Baden-Württemberg wurden im gesamten Jahr nur 821 beziehungsweise 698 Autos klaut, was jeweils einer Quote von 0,1 entspricht. Auch die süddeutschen Großstädte waren hinsichtlich eines Autodiebstahls deutlich sicherer als andere Städte.
Welche Versicherung zahlt
Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss. Wie sich Autofahrer schützen zeigt dieser Hinweis der Polizei. (dr)
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