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Risiko Spielplatz
Passiert den Kleinen etwa auf dem Spielplatz etwas, kann eine Unfallversicherung die finanziellen Folgen auffangen helfen.
Eltern schätzen das Unfallrisiko ihrer Kinder oft falsch ein. Sie fürchten vor allem die Gefahren im Autoverkehr, dabei passiert über die Hälfte der Unfälle in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung für die Kleinen kann helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu begrenzen.
Sie toben und tanzen, klettern und entdecken, sind furchtlos und neugierig – Kinder sind wahre Abenteurer. Und während in den meisten Fällen gefühlte drei Schutzengel darauf aufpassen, dass den Kleinen dabei nichts passiert, ist das leider nicht immer so.
Ein Beispiel: Die zehnjährige Lara macht mit ihren Eltern Urlaub in den Bergen. Sie klettert dort einen Hang hinauf, dabei verliert sie das Gleichgewicht und stürzt mehrere Meter in die Tiefe. Sie bricht sich dabei eine Hand, den Oberkiefer, den Gaumen und trägt Zahnschäden davon. Die Verletzungen werden nach Auskunft der Ärzte folgenlos verheilen, allerdings ist der Einsatz mehrerer Zahnimplantate zur Behebung der Zahnschäden erforderlich.
„Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken für Kinder“, sagt Henning Folkerts, Leiter Produktmanagement Haftpflicht, Unfall, Schaden Privat bei der HDI Versicherung. „Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die jährlich nach Unfallverletzungen ärztlich versorgt werden müssen, wird auf mindestens 1,7 Millionen geschätzt“, so der Experte weiter (siehe Grafik unten).
Langfristige und teure Folgen
Besonders tragisch ist es, wenn dabei nicht nur eine Hand bricht oder eine Platzwunde davongetragen wird. „Wenn langfristige Folgen zurückbleiben, zum Beispiel, dass das Kind die Schule nicht besuchen, keine Ausbildung machen und keine berufliche Tätigkeit ergreifen kann, wird es besonders schlimm“, sagt Oliver Frohnert, Produktmanager SHUK bei der Hanse-Merkur. „Neben den psychischen und körperlichen Problemen kommen dann die negativen finanziellen Folgen noch hinzu.“
Gegen Letztere zumindest können sich Eltern absichern – mit einer privaten Unfallversicherung speziell für Kinder. Denn auch der Staat springt im Ernstfall nur bedingt ein, weiß Timo Suchert, Leiter Produktmanagement Sach-, Haftpflicht und Unfallversicherung bei der VHV Allgemeinen Versicherung: „Auf dem Schulweg und in der Schule sind Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese bietet jedoch nur eine Grunddeckung mit eingeschränkten und vielfach pauschalen Leistungen.“ Und verletzt sich das Kind zu Hause, auf dem Spielplatz oder nimmt einen Umweg zur Schule, leistet die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht.
Eine private Police ist also durchaus sinnvoll. Worauf sollten Eltern bei der Auswahl einer passenden Versicherung nun achten? „Der Unfalltarif für Kinder sollte so konzipiert sein, dass er möglichst viele Situationen abdeckt, die einem Kind passieren können“, empfiehlt Frohnert.
Prinzipiell gehe es darum, dass die Definition des Unfallbegriffs stark ausgeweitet sei. „In der Theorie leistet die Unfallversicherung nämlich nur, wenn eine Person durch ein Ereignis unfreiwillig gesundheitlich geschädigt wird, das plötzlich von außen auf den Körper einwirkt.“
Ein weiter Unfallbegriff ist besser
Ein weit gefasster Unfallbegriff schließt darüber hinaus auch Vorfälle wie Vergiftungen, Verätzungen, allergische Reaktionen auf Insektenstiche, Gesundheitsschäden infolge von Schutzimpfungen, Wundinfektionen und Blutvergiftungen mit ein. „Darüber hinaus sollten Folgeschäden, die durch Infektionskrankheiten wie Borreliose, Röteln, Masern oder Mumps entstehen können, ebenfalls enthalten sein“, rät Hubert Gierhartz vom Versicherungsmaklerbüro Gierhartz aus Krefeld.
Passiert dem Kind etwas und kommt es dadurch zu einer dauerhaften Beeinträchtigung, zahlt der Versicherer eine einmalige Kapitalleistung. Damit sollen die Eltern behindertengerechte Umbauten im Haus finanzieren können. Neben dieser Einmalzahlung empfehlen Experten, auch eine lebenslange Unfallrente mit einzuschließen. Diese eignet sich unter anderem, um eine regelmäßige Betreuung zu finanzieren oder ein späteres geringeres Einkommen des Kindes zu kompensieren.
Blick in die Gliedertaxe ist Pflicht
Einen Blick sollten Eltern und Makler dabei darauf werfen, wann genau der Versicherer zahlt. Denn das kann sich je nach Anbieter und Tarif deutlich unterscheiden. Zum Teil gibt es die Leistungen ab einem Beeinträchtigungsgrad von 50 Prozent, andere zahlen bereits ab einem Prozent.
Auch die sogenannte Gliedertaxe des jeweiligen Tarifs ist dabei einen genauen Blick wert. Denn sie bestimmt, welche Verletzung zu welchem Invaliditätsgrad führt. Beim Verlust eines Auges liegt zum Beispiel meist eine Invalidität von 50 Prozent vor, das heißt, es gibt 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Bei besseren Gliedertaxen entspricht der Verlust eines Auges dagegen 70 Prozent Invalidität – der Auszahlbetrag ist dann deutlich höher.
Wie viel Geld im Ernstfall ausgezahlt wird, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Wie hoch Eltern diese ansetzten sollten, da gehen die Meinungen von Experten auseinander. „Die Grundsumme der Invaliditätsleistung sollte mindestens 100.000 Euro betragen“, sagt Hanse-Merkur-Mann Frohnert. Zusätzlich dazu rät er zu einer Progression von 500 Prozent.
Kunden haben prinzipiell die Möglichkeit, einen linearen Tarif oder einen mit Progression zu wählen. Bei letzterer Variante gibt es bei zunehmender Schwere der Behinderung mehr Geld. Bei 500-prozentiger Progression bekämen die Eltern mit einem versicherten Grundbetrag von 100.000 Euro das Fünffache, also 500.000 Euro, wenn das Kind nach einem Unfall zu 100 Prozent beeinträchtigt ist.
Im Notfall ein Leben lang abgesichert
„Das sieht erst mal nach einem ziemlich hohen Betrag aus“, sagt Frohnert, „muss aber im Ernstfall auch ausreichen, um im äußersten Notfall ein Leben lang finanziell abgesichert zu sein. Gerade wenn durch die Invalidität eine Ausbildung oder ein Beruf nicht ausgeübt werden kann, ist ja eine Kompensation der gesamten Erwerbstätigenphase notwendig.“
Hubert Gierhartz empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro mit 500 Prozent Progression, die VHV rät bei einem unter 18-jährigen Kind zu einer Summe von 65.000 Euro mit einer Progression von 350 Prozent. Die Empfehlungen für die Höhe der Unfallrente liegen zwischen 500 und 1.000 Euro im Monat.
Kosmetische OPs und Rooming-In als sinnvolle Zusatzleistungen
Neben diesen grundsätzlichen Leistungen gibt es weitere, die sinnvoll sein können. „Kosmetische Operationen sollten mit mindestens 50.000 Euro abgedeckt sein. Der Zahnersatz darf dabei nicht ausgeschlossen werden“, so Gierhartz. Je nach Versicherer oder Tarifvariante sind diese OPs kostenfrei mitversichert oder eben nicht. Auch das sogenannte Rooming-in ist ein wertvoller Baustein. Viele Eltern wollen ihr Kind in der Klinik auch nachts nicht alleine lassen. Der Versicherer kommt dann für die Übernachtungskosten auf.
Welche Bausteine Eltern im Einzelfall für sinnvoll halten, ist sehr individuell. Am grundsätzlichen Nutzen einer speziellen Unfallversicherung für die Kids sollten sie aber nicht zweifeln.
Vielen Dank an die Pfefferminzia
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