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Autobesitzer, die vom Dieselskandal betroffen sind, leiden unter finanziellen Nachteilen durch Wertverlust, Fahrverbote, Stilllegungen und fragwürdige Software-Updates, die neue Probleme hervorrufen. Um diesen Schaden auszugleichen, können sie juristische Schritte gegen ihren Hersteller einleiten. Versicherungsmakler können ihren Kunden nun über eine neue Plattform den Zugang zu professioneller Rechtsberatung und -vertretung vermitteln – und sich eine Servicegebühr von bis zu 130 Euro pro Mandat sichern.
Vor gut drei Jahren waren die ersten Manipulationen an Fahrzeugen der Volkswagen AG bekannt geworden und noch heute kommen immer wieder neue Details über manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen ans Licht. Längst ist nicht mehr nur VW betroffen. Eine juristische Änderung, die zum 1. November in Kraft tritt, macht nun vielen betroffenen Autobesitzern Hoffnung, ohne eigene Kosten gegen die Konzerne klagen zu können – mit der Musterfeststellungsklage.
Dabei ist jedoch den meisten nicht klar, was diese „Eine-für-alle-Klage“ eigentlich bewirkt und wie sie funktioniert. „Nicht in jedem Fall ist sie die bevorzugte Methode, an sein Recht zu kommen“, sagt Philipp Caba, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. „Viele geschädigte Autofahrer in Deutschland wollen diesen Weg gehen, weil sie das Kostenrisiko scheuen. Doch kann das Verfahren sehr lange dauern, und der Ausgang ist ungewiss“, so Caba.
Mit diesen Nachteilen sind Betroffene konfrontiert
Abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge haben einen überproportionalen Wertverlust. Zudem können Fahrverbote in Deutschlands Innenstädten zu Mobilitätseinschränkungen führen. In Hamburg, Berlin, Stuttgart und Frankfurt werden Dieselautos nicht mehr uneingeschränkt fahren können.
Wer als Halter eines betroffenen Dieselautos nun entschädigt werden will, hat folgende Möglichkeiten: Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis oder einen Neuwagen bekommen; oder das Auto behalten und Schadensersatz bis zu 10.000 Euro fordern. Doch die Zeit sitzt den Betroffenen im Nacken. „Nicht nur wegen Diesel-Fahrverboten, Wertverlusten oder Stilllegungen sollte schnell gehandelt werden“, rät Caba. „Viele Ansprüche verjähren bereits zum 31. Dezember 2018. Daher ist die Einzelklage die Lösung – vor allem für Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung.“
Wie Geschädigte ihre Ansprüche durchsetzen
Es gibt diverse Kanzleien, die sich auf die Durchsetzung der Ansprüche von Geschädigten im Dieselskandal spezialisiert haben. Dazu zählt unter anderem die Kanzlei Kooperation Diesel Verhandlung, die eine Kooperation der Kanzleien Gansel Rechtsanwälte aus Berlin sowie Baum, Reiter & Collegen aus Düsseldorf umfasst. Die dort tätigen Anwälte blicken bereits auf die Erfahrung von über 20.000 Mandaten aus dem Dieselskandal zurück.
„Unsere Empfehlung lautet: Wer vom Abgasskandal betroffen ist, sollte seine Ansprüche individuell direkt gegen VW & Co. vertreten lassen“, sagt Caba. „Der ab 1. November mögliche Schritt zu einer gesammelten Vertretung ist ein wichtiger für das deutsche Verbraucherrecht. Wer unsicher ist und sich die Option bewahren möchte, auch im kommenden Jahr noch klagen zu können, dem empfehlen wir die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage. Die richtige Hilfestellung dazu erhalten Betroffene ebenso wie die Einzelvertretung bei uns“, so Philipp Caba.
Diesel Verhandlung will Ansprüche geschädigter Autofahrer ohne Kostenrisiko und ohne Papierkram durchsetzen – egal ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder nicht. Sofern Geschädigte durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind, sorgt Diesel Verhandlung dafür, dass die Versicherung das Kostenrisiko übernimmt. Der Kläger muss dann lediglich die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, organisiert Diesel Verhandlung einen Rechtsschutzfinanzierer, der die Kosten der Vertretung trägt. Der Mandant zahlt nur im Erfolgsfall 29 Prozent des wirtschaftlichen Mehrwerts als sogenanntes Erfolgshonorar, welches maximal 2.900 Euro beträgt. Im ersten Schritt übernimmt der Rechtsschutzfinanzierer die Kosten für die außergerichtliche Vertretung. Wenn es nicht zu einer Einigung kommt und ein Gerichtsprozess aussichtsreich erscheint, übernimmt Diesel Verhandlung die Anfrage für eine Finanzierung der individuellen Klage.
Selbstverständlich besteht als dritte Möglichkeit auch immer, als Selbstzahler auf eigenes Kostenrisiko vor Gericht zu gehen.
Vermittler zwischen Hilfesuchenden und Helfenden
„Finanzdienstleister können sich hier als Ansprechpartner ihres Kunden in einem ganz ungewohnten Feld etablieren. Denn über Spreefels, der neuen Vermittler-Plattform für Rechtsprodukte, können sie ihren Kunden, die ein vom Dieselskandal betroffenes Auto fahren, zu ihrem Recht verhelfen“, sagt Tom Finzel, Geschäftsführer von Spreefels.
Makler können sich demnach bei Spreefels kostenfrei registrieren und dort Servicepartner werden. „Direkt nach der Registrierung ist die Plattform nutzbar und die Kunden des Maklers können zu Mandanten der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte werden“, erklärt Finzel das Prinzip. Für jedes durch den Servicepartner vermittelte Mandat, erhält der Makler dann eine Servicegebühr von bis zu 130 Euro netto. Der Prozess zur Mandatsvermittlung sei voll digitalisiert und somit ohne großen Aufwand oder Papierkram möglich sein.
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