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Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist nicht unumstritten. Dabei gibt es bestimmte Personen, die von dem staatlich geförderten Konzept profitieren können. Wer das ist und wie es mit der Förderung klappt, lesen Sie hier.
Die Basisrente ist vielen auch als Rürup-Rente bekannt und sollte ursprünglich vor allem Selbstständigen helfen, die weder die betriebliche Altersversorgung (bAV) noch die Riester-Rente nutzen. Dabei können neben ihnen vor allem gutverdienende Arbeitnehmer, Frauen und Menschen der Zielgruppe 50plus von der staatlichen Vorsorgemöglichkeit profitieren.
Aber von vorn: Was macht die Basisrente aus?
Wer Rürup richtig nutzt, kann ein deutlich höheres gefördertes Volumen pro Jahr erzielen als mit anderen Vorsorgearten: Bis zu 24.305 Euro (bei Ledigen) beziehungsweise 48.610 Euro (bei Familien) sind möglich. Gerade Gutverdiener und die Generation 50plus, die vor Rentenbeginn noch das eigene Rentenkonto aufstocken will, sollten sich das zunutze machen. Das empfehlen die Experten des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).
Auch kann man in der Basisrente auf die sogenannte Bruttobeitragsgarantie verzichten. So ist mehr Rendite möglich. Ein weiterer Vorteil ist der, dass das Fördervolumen familienintern verteilt werden kann – beispielsweise auf die Ehefrau, falls diese bisher weniger gute Karten in der gesetzlichen Altersvorsorge hat.
Wie funktioniert’s?
In der Basisrente kann man als Vorsorgender Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das wirkt steuermindernd. Das IVFP hat dazu ein Beispiel berechnet:
„Waren Beiträge in die Basisrente im Jahr 2005 nur zu 60 Prozent als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sind es im Jahr 2019 bereits 88 Prozent. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100 Prozent bis zum Jahr 2025 an. Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 24.305 Euro (Verheiratete: 48.610 Euro)“, so die Rechnung des IVFP.
Heißt: Sollte man im Jahr 2019 insgesamt 10.000 Euro in eine Basisrente investieren, so seien davon 8.800 Euro steuerlich absetzbar. Beim aktuellen Spitzensteuersatz erhalte man rund 4.100 Euro als Steuerersparnis zurück – dieser Betrag erhöhe sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025.
Im Gegenzug werde dann die Rente bei Bezug besteuert. Der steuerpflichtige Teil sei mit dem individuellen Steuersatz zu veranlagen. In der Rentenphase sei der persönliche Steuersatz dabei meist deutlich niedriger als in der Ansparphase, so das IVFP.
Die fondsgebundene Basisrente
Wer will, kann zudem Fonds in seiner Altersvorsorge einsetzen und die Niedrigzinsphase austricksen. Sowohl als fondsgebundene Rentenversicherung als auch als Fondssparplan lässt sich die Basisrente abschließen.
Dazu hat das IVFP ebenfalls ein Beispiel parat: „Spart etwa ein 35-jähriger Mann mit einem Einkommen von 40.000 Euro regelmäßig 100 Euro monatlich bis zum Rentenbeginn in einer fondsgebundenen Basisrente an, so kann er mit einer Rendite von etwa 4,0 Prozent nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen. Ein alternatives Investmentprodukt müsste 5,6 Prozent vor Abgeltungsteuer erzielen, um die gleiche Rendite nach Abzug der Abgeltungsteuer zu erwirtschaften.“
Wer profitiert – und warum?
Das höhere vom Staat geförderte Volumen ist ein Vorteil, den besonders Gutverdiener mit einem höheren Steuersatz ausnutzen können. Auch Menschen, die bereits ihren 50. Geburtstag hinter sich haben und in der Altersvorsorge nochmal richtig Gas geben wollen, können sich einen Vorteil bei Rürup zunutze machen: Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge liegt für diese Altersgruppe in den kommenden Jahren über dem späteren Besteuerungsanteil der Rente.
Dazu eine Liste von IVFP-Beispielen, bei denen es um einen 58-Jährigen mit fünf Beitragsjahren und Rentenbeginn mit 63 Jahren geht
- Jahr 2019: 88 Prozent abzugsfähig
- Jahr 2020: 90 Prozent abzugsfähig
- Jahr 2021: 92 Prozent abzugsfähig
- Jahr 2022: 94 Prozent abzugsfähig
- Jahr 2023: 96 Prozent abzugsfähig
Das heißt: Im Durchschnitt liegt der abzugsfähige Prozentsatz bei 92 Prozent. Beginnt im Jahr 2024 die Rentenauszahlung, so liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente hingegen nur bei 84 Prozent – das macht ein Steuerplus von 8 Prozent. Bei einem Beitrag von 15.000 Euro jährlich ergebe sich, so das IVFP, eine Nachsteuerrendite von 4,09 Prozent über die gesamte Anspar- und Leistungsphase.
Ein weiterer Vorteil für die Generation 50plus: Hier verfügen die Menschen meist über mehr Geld als noch in jüngeren Jahren, wodurch sie sich mit höheren Beiträgen in einer kürzeren Zeit viel erreichen können.
Auch Frauen können zu den Profiteuren der Basisrente zählen. Denn während Männer meist schnell Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel der bAV, einem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung haben, weisen viele Frauen noch Lücken in ihren Erwerbsbiografien auf – dank Kindererziehung und Co. Hier kann man sich den Familienausgleich zunutze machen. Zudem haben Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung, was ihnen in der Basisrente zugutekommt.
Das IVFP-Beispiel für diesen Fall:
„Investiert ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, so kann es mit einer Rendite von knapp 3,96 Prozent nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen. Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 5,5 Prozent erzielen.“
Vielen Dank an die Pfefferminzia