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Schätzungsweise 400 000 Drohnen sind hierzulande im Einsatz.
Wer Drohnen steigen lässt, unterliegt strengen Vorschriften und haftet selbst bei Unfällen, die er nicht verschuldet. In diesem Special erklären wir die wichtigsten Regeln für Piloten. Wir sagen, wie hoch eine Drohne fliegen darf, in welchen Fällen ein Drohnenführerschein nötig ist, wann die Privathaftpflicht Versicherungsschutz bietet – und wann eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen nötig ist.
Das Drohnen-Einmaleins
Haftpflichtversicherung. Wenn Sie eine Drohne benutzen möchten, schließen Sie vor dem ersten Start unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab. Das ist Pflicht. Diese Versicherung ist keine spezielle Drohnenversicherung, sondern soll sie vor finanziellen Folgen schützen, wenn beim Drohnenfliegen fremde Güter kaputt gehen.
Erlaubnis. Nur Drohnen, die bis fünf Kilogramm wiegen, dürfen ohne behördliche Erlaubnis geflogen werden.
Nachbargrundstück. Wenn Sie Ihre Drohne außerhalb Ihres eigenen Grundstücks fliegen lassen, informieren Sie sich vorher darüber, ob das erlaubt ist.
Flugverbotszonen. Fliegen Sie nie in Flugverbotszonen. Vor allem im Umfeld eines Flughafens oder Hubschrauberlandeplatzes ist das Steuern einer Drohne oft verboten.
Fotos mit Drohnen. Respektieren Sie die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen und fotografieren Sie diese nur mit deren Einverständnis. Fotos von Menschen dürfen in der Regel nur dann veröffentlicht werden, wenn diese zustimmen.
Polizei. Wenn Sie sich von einer Drohne in Ihrer Privatsphäre belästigt oder bedroht fühlen, handeln Sie nicht in Selbstjustiz, sondern rufen Sie die Polizei.
Flughöhe. Eine Drohne höher als 100 Meter zu fliegen, ist verboten. Eine Ausnahme gilt auf Modellflugplätzen.
Sichtweite. Drohnen bis fünf Kilogramm dürfen nur auf Sichtweite gesteuert werden. Das ist zum Beispiel erfüllt, wenn jemand eine Drohne bis 250 Gramm mit Videobrille steuert und unter 30 Metern Entfernung bleibt.
Drohne über Wohngebiet – das kann gefährlich werden
Die Liste der Fast-Katastrophen ist lang. Im Januar 2017 kollidiert eine defekte Drohne auf der A99 mit einem Pkw. Die Fahrerin bleibt, wie durch ein Wunder, unverletzt. Im Juni schlägt ein unbemanntes Fluggerät im Turm des Ulmer Münsters ein – fünf Meter neben dem Turmwart. Einen Monat später stürzt eine Drohne in ein Kaiserslauterner Wohngebiet. Sie kracht auf ein geparktes Auto. Solche Unfälle dürfte es eigentlich gar nicht geben, denn die rechtlichen Vorgaben für Drohnenpiloten sind strikt. test.de hat wichtige Fragen und Antworten zusammengetragen.
Übrigens: Wir haben aktuell auch akkubetriebene Quadrocopter unter die Lupe genommen. Unser Drohnen-Test zeigt: Wer eine Drohne sucht, die gut fliegt, aber auch gute Fotos und Videos macht, muss tief in die Tasche greifen.