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Familien, die eine Immobilie bauen oder kaufen und selbst einziehen, erhalten für jedes Kind bis zu 12 000 Euro Baukindergeld in zehn Jahren
Familien mit Kindern können Baukindergeld beantragen, wenn sie ein Eigenheim bauen oder kaufen, selbst einziehen und nicht zuviel verdienen. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt dann über einen Zeitraum von zehn Jahren 24 000 Euro Förderung. Den Antrag können neue Wohneigentümer jetzt innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug stellen. Zuständig ist die staatliche KfW-Bank. In Bayern wird das Baukindergeld aus Landesmitteln aufgestockt. Außerdem gibt es im Freistaat einen von Kindern unabhängigen Zuschuss von 10 000 Euro.
Baukindergeld: Das Wichtigste in Kürze
Auf diese Punkte sollten Sie achten
Finanzierung. Die Finanzierung Ihrer Immobilie sollte auch ohne Baukindergeld gesichert sein. Nutzen Sie die neuen Zuschüsse für Sondertilgungen oder als Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben.
Fristen. Nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung haben Sie längstens sechs Monate Zeit, Baukindergeld zu beantragen. Es gilt das Datum der Meldebestätigung. Halten Sie die Frist unbedingt ein.
Timing. In Grenzfällen können Sie sich das Baukindergeld durch geschicktes Timing sichern. Wird Ihr Kind bald 18, sollten Sie versuchen, Einzug und Antrag vor dem Geburtstag zu schaffen. Steht die Geburt eines Kindes bevor, warten Sie mit dem Antrag noch. Es kann sogar sinnvoll sein, den Einzug zu verzögern. Wird das Kind erst nach dem Antrag oder später als sechs Monate nach dem Einzug geboren, ist das Baukindergeld weg.
Steuerbescheide. Auch wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie Einkommensteuerbescheide bei der KfW einreichen. Maßgeblich sind die Steuerbescheide für das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem sie den Antrag stellen. Fehlen Ihnen noch Steuerbescheide, sollten Sie umgehend die Steuererklärungen abgeben, damit Sie nicht in Zeitnot geraten.
Antworten auf Ihre Fragen zum Baukindergeld
Grundlegend gilt: Das Baukindergeld gibt es für Alleinstehende, Ehepaare und unverheiratete Paare mit Kindern, die sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen. Voraussetzungen sind, dass sie die Einkommensgrenzen einhalten und mindestens ein Kind am Tag des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist. Die KfW zahlt dann für jedes Kind zehn Jahre lang 1 200 Euro Zuschuss im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt insgesamt 24 000 Euro, wenn sie zehn Jahre lang in der geförderten Immobilie wohnt.
Welche Immobilien werden gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohneigentum – egal, ob es sich um ein neu gebautes Einfamilienhaus oder um eine gebrauchte Eigentumswohnung handelt. Der Antragsteller muss mindestens zu 50 Prozent Eigentümer der Wohnung sein, entweder allein oder zusammen mit dem Partner oder seinen Kindern. Das Baukindergeld gibt es für Familien, die seit dem 1. Januar 2018 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung für ihre Immobilie erhalten haben. Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben ist das Datum entscheidend, ab dem sie mit dem Bau beginnen durften. Spätestens bis zum 31. Dezember 2020 müssen sie den Kaufvertrag abschließen oder die Baugenehmigung in der Tasche haben.
Nicht gefördert wird der Kauf einer Immobilie vom Ehe- oder Lebenspartner sowie von Eltern und anderen, die mit einem Haushaltmitglied in gerader Linie verwandt sind. Ferien- und Wochenendhäuser sind vom Baukindergeld ebenfalls ausgeschlossen.