Wer angibt, sein Auto zuhause in einer Garage zu parken, muss dies auch wirklich tun. Ansonsten kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen, so das Urteil des Landgerichts Magdeburg. Hier kommen die Details zum Fall.
Was ist geschehen?
Eine Frau gibt beim Abschluss ihrer Kfz-Kaskoversicherung an, ihr Auto daheim stets in einer Garage zu parken. Damit lassen sich Kosten sparen. Eines Tages aber parkt sie ihr Gefährt nicht in, sondern vor ihre Garage. Nachts entwenden Kriminelle den Wagen. Sie verlangt Schadenersatz von ihrem Versicherer, dieser aber weigert sich, den gesamten Betrag zu bezahlen.
Das Urteil
Wie die Richter des Landgerichts Magdeburg entscheiden, sei dies rechtens. Die Frau habe sich in dem Moment, in dem sie ihr Auto nicht in der Garage parkte, nicht an den Vertrag gehalten (Aktenzeichen 11 O 217/18). Damit habe sie das Diebstahlrisiko erhöht. Die Versicherung müsse deshalb nur 70 Prozent des Schadens ersetzen. Rund 6.000 Euro müsse die Frau aus eigener Tasche bezahlen, so das Urteil der Richter.