Seiteninhalt
- DAK-Gesundheit schaltet Hotline zum Umgang mit Ängsten und Sorgen - 26. Oktober 2022
- Ist das Laden eines E-Fahrzeuges in der jetzigen Zeit noch günstig? - 26. Oktober 2022
- Zeitumstellung: 32 Prozent der Menschen klagen über körperliche oder psychische Beschwerden - 26. Oktober 2022
Lebensversicherer Huk-Coburg wimmelt Kunden ab
Verbraucherzentrale mahnt fünften Versicherer wegen Ablehnungsschreiben zum Widerspruch ab
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Huk-Coburg-Lebensversicherung AG wegen Irreführung abgemahnt. Die Versicherungsgesellschaft hatte die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags abgelehnt, obwohl sie nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerspruchsrecht dazu verpflichtet gewesen wäre. Es ist bereits das fünfte Versicherungsunternehmen, das die Hamburger Verbraucherschützer aus diesem Grund abmahnen.
Die Huk-Coburg hatte einem Kunden, der seinen Vertrag rückabwickeln wollte, mitgeteilt: „Nach Prüfung der Vertragsunterlagen können wir anhand Ihrer Ausführungen keine Fehler in der Widerspruchsbelehrung zu Ihren Verträgen finden. Das Urteil vom BGH vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) bezieht sich nur auf vor dem Jahr 2008 abgeschlossene Verträge, bei denen nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt worden war. Wir hatten Sie allerdings bei Vertragsschluss gemäß §5a VVG über das Widerspruchsrecht informiert.“
Christian Biernoth, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg kommt zu einem anderen Ergebnis: „Die Widerspruchsbelehrung zum betroffenen Vertrag ist klar fehlerhaft. Es fehlt darin der Hinweis, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Der Versicherte kann seinen Lebensversicherungsvertrag also rückabwickeln und sich seine geleisteten Beträge auszahlen lassen.“
Nach der Generali Lebensversicherung AG, der Allianz Lebensversicherungs-AG, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und der Neue Leben Lebensversicherung AG ist die Huk-Coburg-Lebensversicherung AG der fünfte Versicherungskonzern, der wegen der unberechtigten Ablehnung eines Widerspruchs eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten hat. „Die Rechtslage ist sehr klar und trotzdem frühstücken Versicherer ihre Kunden weiterhin mit fadenscheinigen Argumenten ab“, ärgert sich Biernoth. Er rät Betroffenen, sich eine Zweitmeinung einzuholen, wenn sie ein Ablehnungsschreiben erhalten.
Hinweis: Die Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Verbraucher bei Problemen mit Lebensversicherern und der Rückabwicklung von Verträgen. Darüber hinaus übernehmen die Verbraucherschützer die rechtliche Prüfung von Vertragstexten und bieten einen Rechenservice für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsgesellschaften an. Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/widerspruch