Pfändung: Wie vom Weihnachtsgeld was übrig bleibt

Kontopfändung: Rettung des Weihnachtsgelds

Roland
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Manche Gläubiger pfänden nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch gleich noch bei der kontoführenden Bank. Wenn es Ende November für Menschen mit Schulden Weihnachtsgeld gibt, heißt es allerdings nicht gleich „Tschüss“. Das müssen Sie tun.

 

Das Wichtigste in Kürze
  1. Weihnachtsgeld darf nicht vollständig gepfändet werden; 500 Euro brutto sind pfändungsfrei.
  2. Bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung wird das Geld nicht eingezogen, bei einer Kontopfändung hingegen müssen Verbraucher aktiv werden, um den Zuschuss zu schützen.
  3. Schuldner sollten rechtzeitig vor Auszahlung des Geldes Ende November einen schriftlichen Antrag für einen höheren Pfändungsfreibetrag stellen.

 

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Pfändet ein Gläubiger Lohn oder Gehalt direkt bei Ihrem Arbeitgeber, wird das automatisch berücksichtigt. Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes zu schützen.

Rechenbeispiel

Bei einem Weihnachtsgeldzuschuss von 1.100 Euro dürfen 600 Euro brutto gepfändet werden. 500 Euro brutto dürfen Sie als Schuldner gemäß § 850 a Ziffer 4 ZPO behalten. Sie müssen Ihr Weihnachtsgeld also nur zum Teil Ihren Gläubigern überlassen.

 

Wie vom Weihnachtsgeld was übrig bleibt

Wenn Sie ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei Ihrer Bank haben, sind Einkünfte – also nicht nur Gehalt, auch Rente oder Hartz IV-Zuwendungen – bis zu einem Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro monatlich von der Pfändung ausgenommen. Für gesetzliche Unterhaltspflichten können weitere Beträge pfändungsfrei gestellt werden.

Bis zu dem festgesetzten Betrag bleibt die Kontopfändung wirkungslos. Doch der geschützte Sockelbetrag und darüber hinaus bescheinigte Freibeträge reichen meist nicht aus, um den Weihnachtszuschuss zu sichern. Was tun?

Stellen Sie beim Gericht oder bei der öffentlichen Stelle (zum Beispiel dem Finanzamt), von dem der Kontopfändungsbeschluss kam, einen Antrag auf Festsetzung eines abweichenden Betrags. 

Diesen (einmalig) neuen Betrag dürfen Sie auch beantragen, wenn Ihnen bereits ein höherer Freibetrag bescheinigt wurde. Für die Antragstellung können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.

Achtung, bei mehreren Kontopfändungen muss dies für jeden Gläubiger gesondert erfolgen.

Wichtig: Handeln Sie rechzeitig vor Auszahlung des Weihnachtsgeldes Ende November. Sind die 500 Euro erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich nichts mehr retten!

 

Tipp der Verbraucherzentrale

Wenn Sie Weihnachtsgeld in regelmäßiger Höhe erhalten, können Sie als Schuldner bei einer Kontopfändung schon vorab einen weiteren Freibetrag von bis zu 500 Euro brutto beantragen. Ist die genaue Höhe des Weihnachtsgeldes vorher nicht bekannt, ist es auch möglich, den Antrag zu stellen, sobald Sie wissen, wie viel Weihnachtsgeld Sie bekommen.

Wenn Sie das ganze Jahr über immer nur unpfändbare Einkünfte haben, können Sie beim Gericht auch einen Antrag auf Dauerfreigabe des Kontos stellen.

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