Seiteninhalt
- DAK-Gesundheit schaltet Hotline zum Umgang mit Ängsten und Sorgen - 26. Oktober 2022
- Ist das Laden eines E-Fahrzeuges in der jetzigen Zeit noch günstig? - 26. Oktober 2022
- Zeitumstellung: 32 Prozent der Menschen klagen über körperliche oder psychische Beschwerden - 26. Oktober 2022
Verbraucherschützer halten Kündigung der Unfall-Kombirente für unzulässig
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Axa Lebensversicherung AG eingereicht. Der Versicherer hatte Kunden mit einer Unfall-Kombirente gekündigt, nachdem diese nicht in die sogenannte Existenzschutzversicherung der Axa wechseln wollten. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sind diese Kündigungen unzulässig. Diesbezüglich hatte die Verbraucherzentrale Hamburg die Axa zuvor bereits abgemahnt. Durch einen Wechsel in die Existenzschutzversicherung wären Verbraucher aus Sicht der Verbraucherzentrale deutlich schlechter gestellt.
Produkt nicht einseitig kündbar
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente um einen Vertrag, der nicht ordentlich durch den Versicherer gekündigt werden kann. „Das Produkt ist weit mehr als eine Unfallversicherung und gleicht in seinen Eigenschaften eher einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese dürfen nicht einseitig durch den Versicherer ordentlich gekündigt werden“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. „Vermittelt wurde die Unfall-Kombirente als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur weil Unfallversicherung draufsteht, heißt das nicht, dass auch nur eine Unfallversicherung drin ist“, so
Becker-Eiselen.
Mit der Fragestellung, wie das streitgegenständliche Produkt einzuordnen ist, betritt die Verbraucherzentrale Hamburg juristisches Neuland. Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, deren Klärung zukunftsweisend ist.
Entscheidung hängt vom Einzelfall ab
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer ein besseres Produkt als die von der Axa angebotene Existenzschutzversicherung. Aber nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg allen Axa-Kunden mit einer Unfall-Kombirente, sich in ihrer Verbraucherzentrale individuell beraten zu lassen. Weitere Informationen unter www.vzhh.de