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Corona und Covid-19: Jetzt die Patientenverfügung anpassen? In Corona-Zeiten stellt sich die Frage, ob sie ihre Patientenverfügung aktualisieren sollten.
Die Überlegung dahinter: Eine künstliche Beatmung am Lebensende lehnen Menschen in vielen Patientenverfügungen ab. Doch im Notfall möchten sie bei einem schweren Covid-19-Verlauf vielleicht doch beatmet werden. Sie können beruhigt sein: Eine Behandlung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung.
Künstliche Beatmung bei Covid-19
In der aktuellen Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten der künstlichen Beatmung besonders wichtig. In Deutschland wurden zu Beginn der Pandemie zusätzliche Beatmungsgeräte angeschafft und Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern ausgebaut, um Menschen bei einem schweren Krankheitsverlauf retten zu können. Die durch das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit Covid-19 kann bei einem schweren Verlauf eine künstliche Beatmung notwendig machen, für die ein Patient vorher in ein künstliches Koma versetzt wird.
„Beatmung meist die einzige Möglichkeit“
„Die Beatmung in schweren Fällen ist nahezu die einzige Möglichkeit, einen Patienten zu behandeln und zu retten, solange keine Medikamente gegen das Coronavirus verfügbar sind“, sagt Dr. Christian Hermanns, Anästhesist und Notfallarzt, von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. „In einem Großteil der Fälle trägt die Beatmung dazu bei, dass sich die Lunge erholen kann und der Patient gesund wird.“
Künstliches Koma und Patientenverfügung
Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht aus Stuttgart erklärt: „Mit der dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit, die Voraussetzung dafür ist, dass eine Patientenverfügung überhaupt zu beachten ist, hat das ,künstliche Koma‘ nichts zu tun“. In die Beatmung samt Komazustand hat der Patient nach Aufklärung vorher eingewilligt. Die Behandlung ist darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig wird.
Wenn sich das Therapieziel ändert
Stellt sich im Verlauf einer künstlichen Beatmung wegen Covid-19 allerdings heraus, dass diese Therapie nicht mehr indiziert – also angebracht – ist, müssen Ärzte ein neues Therapieziel festlegen. „Gibt es für den Patienten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, können Ärzte dann auf Grundlage einer Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden,“ sagt Petra Vetter. Hat ein Patient in gesunden Tagen in einer Patientenverfügung festgelegt, in solch einer Situation auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen zu verzichten, können Ärzte gemeinsam mit seinem Bevollmächtigten oder Betreuer den Patientenwunsch umsetzen.
Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest
Rechtzeitig regeln. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Das Vorsorge-Set informiert, welche Verfügung was leistet und wo die Fallstricke liegen. Außerdem erklären wir, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist und wie man den digitalen Nachlass regelt.
Richtig regeln. Der Ratgeber der Stiftung Warentest enthält die wichtigsten Formulare zum Heraustrennen und Abheften. Zu allen Formularen gibt es Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die in verständlichem Deutsch abgefasst sind. Das Buch hat 144 Seiten und ist im test.de-Shop für 14,90 Euro erhältlich (PDF/E-Book: 11,99 Euro).
Jeder vierte Erwachsene hat eine Patientenverfügung
In Deutschland hat nach eigenen Angaben jeder vierte Erwachsene eine Patientenverfügung. Darin ist schriftlich festgelegt, welche medizinischen Behandlungen ein Patient wünscht oder auf welche er verzichtet, wenn es nicht mehr möglich ist, den eigenen Willen zu äußern. Es geht um Festlegungen für eine – aller Wahrscheinlichkeit nach – dauerhafte Entscheidungs- und Einsichtsunfähigkeit am Lebensende, zum Beispiel bei einer unheilbaren Krankheit im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit. Infolge Unfall oder Krankheit kann jeder in eine Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können.
Verfügung mit Unterschrift und Datum gültig
Eine Patientenverfügung, mit Unterschrift und Datum, ist für Ärzte seit dem Jahr 2009 verbindlich. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange jemand noch selbst entscheiden kann. Sinnvoll ist, eine Patientenverfügung mit einem Hausarzt oder Facharzt zu besprechen und regelmäßig zu überprüfen:
- Entsprechen die Festlegungen noch dem tatsächlichen Willen?
- Hat sich am Gesundheitszustand etwas Grundlegendes geändert?
Viele wünschen keine lebensverlängernden Maßnahmen
Viele Menschen wünschen sich für das Lebensende, dass ein Sterbeprozess seinen natürlichen Lauf nehmen kann. Das Leben soll in der letzten Phase nicht unnötig verlängert werden. Wer sich mit den Möglichkeiten der Intensivmedizin beschäftigt, weiß, dass Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung mithilfe eines Defibrillators in vielen Fällen Leben retten und erhalten. Die technischen Möglichkeiten können jedoch manchmal auch einen Sterbeprozess hinauszögern und Leben unnötig verlängern. Wer sich hierzu eine Meinung gebildet hat, kann in einer Patientenverfügung festlegen, in welchen Krankheitssituationen er auf intensivmedizinische Maßnahmen verzichtet – oder nicht.
Patientenverfügung und Covid-19 – unser Rat
Patientenverfügung. In dem Dokument legen Sie für Krankheitssituationen am Lebensende – wenn Sie sich dauerhaft nicht mehr äußern können – schriftlich fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Ihre Wünsche sind für Ärzte verbindlich. Können Sie sich äußern, zählt der aktuelle Wille.
Covid-19. Eine Behandlung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung. Versetzen Ärzte Patienten in ein vorübergehendes künstliches Koma, um künstlich beatmen zu können, ist die Therapie darauf ausgerichtet, dass ein Patient das Bewusstsein wiedererlangt.
Aktualisieren. Prüfen Sie ab und zu, ob Ihre Patientenverfügung noch aktuell ist.