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Mit zusätzlichen Zahlungen in die Rentenkasse ihre spätere Rente aufbessern und dabei gleichzeitig Steuern sparen – diese Möglichkeit haben Beschäftigte ab 50 Jahren, wenn sie bis zum Rentenbeginn 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Je nach Einkommen können sich Steuerzahler einen erheblichen Teil der Sonderzahlung über die Steuererklärung zurückholen. Das zeigen die Experten der Stiftung Warentest in der aktuellen August-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
Dass Arbeitnehmer mit zusätzlichen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse Steuern sparen können, gilt noch als Geheimtipp. Der Spartrick ist möglich, seit Rentenabschläge durch einen früheren Rentenbeginn ab 63 ausgeglichen werden können. Denn die Sonderzahlungen dürfen bis zu einem bestimmten Betrag als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer die Sonderzahlungen auf mehrere Jahre verteilt, bekommt so je nach Einkommen einen erheblichen Teil des Betrags über die Steuerersparnis zurück.
Doch die Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse lohnen sich nicht nur steuerlich. Das zeigt der Vergleich mit einer klassischen privaten Rentenversicherung. Wird in beide Versicherungsformen der gleiche Einmalbetrag eingezahlt, erhalten die gesetzlichen Rentner am Ende netto deutlich mehr Monatsrente als diejenigen, die den Weg über eine private Rentenversicherung gewählt haben.
Für alle über 50 Jahre, die etwas Geld auf der hohen Kante haben und überlegen, wie sie damit am besten fürs Alter vorsorgen, können Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse ein attraktives Investment sein. Allerdings steht das Geld dann nicht mehr bei einer kurzfristigen finanziellen Notlage zur Verfügung. Finanztest erläutert Vor- und Nachteile einer Sonderzahlungen, erklärt, unter welchen Voraussetzungen diese möglich sind und zeigt in sieben Schritten, wie es geht.
Der vollständige Artikel „Gesetzliche Rente erhöhen“ findet sich in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/rente-extrazahlung.
Die Rente erhöhen und Steuern sparen
Der Ruhestand nähert sich, doch der Blick aufs Rentenkonto trübt die Vorfreude? Keine einfache Situation, denn gute Anlagemöglichkeiten werden im letzten Viertel des Arbeitslebens rarer. Mit zusätzlichen Zahlungen können gesetzlich Rentenversicherte ihre künftige Rente aufbessern und gleichzeitig kräftig Steuern sparen – Die Stiftung Warentest zeigt, wie es geht.
Zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen
Dass die Rente etwas höher ausfallen könnte, dürfte sich so mancher wünschen, der auf den Ruhestand zugeht. Doch für chancenreiche Manöver an den Aktienmärkten bleibt bis zum Rentenbeginn dann nur noch wenig Zeit. Sichere Anlagen werfen kaum etwas ab. Eine Alternative für ältere Arbeitnehmer können zusätzliche Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse sein. Zusammen mit der Steuerersparnis, die dabei drin ist, lohnt sich das leicht.
Das bietet der Artikel „Zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen“ der Stiftung Warentest
Gelegenheit. Beschäftigte ab 50 können eine Regelung nutzen, die streng genommen dafür da ist, die Abschläge einer Frührente bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Genauso gut können sie damit aber ihre reguläre Altersrente erhöhen.
Beispielrechnung. Warum Extrazahlungen für kommende Ruheständler interessant sein könnten, rechnen wir am Beispiel einer 55-jährigen Muster-Arbeitnehmerin vor, die 50 000 Euro brutto im Jahr verdient. Sie kann ihre gesetzliche Rente damit um mehr als 200 Euro erhöhen und gleichzeitig rund 13 700 Euro Steuern sparen, wenn sie über drei Jahre verteilt zusätzlich 44 916 Euro in die Rentenkasse einzahlt.
Anleitung. Ganz so einfach wie bei einem Sparplan läuft das zusätzliche Einzahlen in die Rentenkasse nicht. Aber mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung ist das schnell erledigt. Dort nennen wir die wichtigsten Vor- und Nachteile.
Einzahlungssumme ist gedeckelt
Frei wählen können Arbeitnehmer den Einzahlbetrag nicht. Die Rentenkasse rechnet einen individuellen Maximalbetrag aus. Das ist die Summe, die sie einzahlen müssten, um anfallende Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen. Mehr geht nicht, und damit ist auch das mögliche Plus bei der Rente begrenzt. Verglichen mit einer klassischen, aufgeschobenen Privatrente mit Garantieverzinsung ist die Einzahlung in die Rentenkasse gar nicht schlecht.
Rentenbeginn frühestens mit 63 Jahren
Frühester Rentenstart ist mit 63 Jahren. Das geht, wenn Versicherte bis dahin auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen, sonst etwas später. Steuerlich attraktiv ist es für Beschäftigte oft, die zusätzliche Beträge von mehreren Tausend Euro in die Rentenkasse einzahlen wollen, die Summe über mehrere Jahre zu verteilen. Generell gilt: Die Steuerersparnis ist abhängig vom Bruttoeinkommen pro Jahr begrenzt. Deshalb sollte jeder vor der Ausgleichszahlung ermitteln, wie viel Beitrag sich im Jahr steuerlich maximal auswirkt.