Seiteninhalt
- DAK-Gesundheit schaltet Hotline zum Umgang mit Ängsten und Sorgen - 26. Oktober 2022
- Ist das Laden eines E-Fahrzeuges in der jetzigen Zeit noch günstig? - 26. Oktober 2022
- Zeitumstellung: 32 Prozent der Menschen klagen über körperliche oder psychische Beschwerden - 26. Oktober 2022
Videosprechstunde beim Arzt Diese Möglichkeiten haben Versicherte.
Um eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus zu vermeiden, verzichten viele Patienten derzeit auf den Gang in die Arztpraxis – und damit auch auf ärztlichen Rat. Doch das muss nicht sein. Die Gesundheitsexperten der Stiftung Warentest sagen, welche Möglichkeiten Versicherte haben, per Telefon oder Video-Chat mit einem Behandler zu sprechen. Neu: Das Angebot der Teleclinic ist jetzt auch für gesetzlich Krankenversicherte zu bestimmten Sprechzeiten kostenlos. Und die TK bietet einen eigenen Videochat per App.
Videosprechstunde beim Arzt – wie geht das?
Ärzte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Patienten – zumindest teilweise – auch per Videosprechstunde zu behandeln. Organisation und technische Voraussetzungen sind einfach.
Das sind die Voraussetzungen
- Zertifizierter Dienstleister. Ärzte oder Psychotherapeuten müssen zur Abwicklung einen Videodienstanbieter auswählen, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert ist. Dieser sorgt für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde.
- Technische Ausrüstung. Arzt und Patient benötigen zudem einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine weitere zusätzliche Software ist nicht notwendig.
In welchen Fällen sind Videosprechstunden möglich?
Durch die Coronakrise wurden geltende Beschränkungen bei der Anwendung von Videosprechstunden weitgehend aufgehoben: Ärzte können ihren Patienten derzeit unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Auch für psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen und neuropsychologische Therapien gibt es derzeit die Möglichkeit, diese per Video abzuhalten. Zusätzlich zum klassischen Besuch bei Arzt und Psychotherapeut sind Videosprechstunden während der Coronakrise auch bei folgenden Behandlungen, Verordnungen oder Kursen möglich:
- Heilmitteltherapien, wenn diese aus therapeutischer Sicht stattfinden können und der Versicherte eingewilligt hat. Dazu gehören verordnete Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Physiotherapie (Krankengymnastik und Bewegungstherapie).
- Hebammen dürfen auch per Videotelefonie beraten. Das ist etwa bei individuellen Vorgesprächen und Aufklärungsgesprächen möglich oder um Basisdaten von Patientinnen zu erheben. Wichtig: Die Kommunikation muss technisch in Echtzeit möglich sein und den versicherten Frauen sollen keine zusätzlichen Kosten (etwa für eine bestimmte Software) entstehen. Die Hebammen sollen zudem auf eine private Atmosphäre achten. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse können ebenfalls als digitaler Live-Kurs angeboten werden.
- Präventionskurse von Krankenkassen, die bei der Zentralen Prüfstelle Prävention mitmachen, können auch per Video durchgeführt werden – etwa als Live-Übertragung, sofern die Kurse aufgrund der Kontaktbegrenzungen nicht vor Ort durchgeführt werden können.
Kostet das extra?
Behandelt ein Arzt seine gesetzlich versicherten Patienten auch per Videosprechstunde, ist das grundsätzlich eine Kassenleistung, für die Versicherte nicht extra zahlen müssen.
Wie finde ich einen Arzt, der das anbietet?
Bietet der eigene Haus- oder Facharzt noch keine Videosprechstunde an, können sich Versicherte auch an einen anderen Arzt wenden. Portale wie Doctolib, Jameda oder auch neuere Anbieter wie Minxli listen Ärzte, die Videosprechstunden anbieten. Oft können Versicherte über das Portal auch gleich einen Termin für die Videosprechstunde buchen. Ist der eigene Arzt dort schon gelistet, können Patienten über das Portal bei diesem eine Videosprechstunde buchen oder sich ansonsten einen anderen Behandler auswählen. Auch hier gilt: Videosprechstunden, die Versicherte über die Portale gebucht und genutzt haben, sind eine Kassenleistung, wenn es sich um Ärzte mit Kassenzulassung handelt und diese ihre Videosprechstunde in diesem Rahmen anbieten. Dann müssen Patienten auch hier nur ihre Versichertenkarte vorzeigen.
Video-Chat über die Krankenkasse
Versicherte können auch über ihre Krankenkasse Kontakt zu Ärzten verschiedener Fachrichtungen aufnehmen, ohne dafür eine Arztpraxis aufzusuchen. Die meisten Kassen bieten eine Telefonhotline, bei der Ärzte zu medizinischen Fragen beraten – auch zu einer möglichen Infektion mit dem neuen Coronavirus. Die Krankenkassen beschäftigen dabei meist nicht selbst Ärzte, sondern sie kooperieren mit externen Beratungszentren.
Techniker mit eigener App
TK Doc App. Die Techniker Krankenkasse bietet seit dem 9. Juni 2020 allen Versicherten eine Videobehandlung über die TK Doc App an. Versicherte können dort zu allgemeinärztlichen Beschwerden wie Grippe, Magen-Darm-Problemen, Migräne oder Rückenschmerzen mit Ärzten sprechen. Die TK empfiehlt, sich erst telefonisch an das TK-Ärztezentrum zu wenden. Dies ist rund um die Uhr erreichbar. Können die beratenden Ärzte dort nicht alle Fragen beantworten oder brauchen mehr Informationen, klären sie mit den Versicherten, wann sie sich per Video erneut melden und mit einem Behandler sprechen können.
Rezept per QR-Code. Der Arzt kann dann auch bei Bedarf ein Rezept oder eine Krankschreibung über drei Tage ausstellen. Das Rezept ist ein herkömmliches Kassenrezept, das entweder per Post gesendet wird oder elektronisch per QR-Code. Versicherte können es dann bei teilnehmenden Apotheken einlösen und sich die Medikamente per Botendienst auch nach Hause bringen lassen. Die Krankschreibung kann auf elektronischem Wege nur an die Kasse geschickt werden. Durchschläge für den Arbeitgeber und die versicherte Person kommen per Post.
Videosprechstunde: Kassen kooperieren mit Anbietern
Rund 24 Prozent der insgesamt 73 Kassen aus unserem Krankenkassenvergleich bieten ihren Versicherten zudem die Möglichkeit, zusätzlich auch per Videochat mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen zu sprechen. Auch hier kooperieren die Krankenkassen meist mit spezialisierten Anbietern für Videosprechstunden.
Teleärzte stellen zum Teil auch Rezepte aus
Bei manchen Kassen können Versicherte das Online-Beratungsangebot vollumfänglich nutzen, manchmal aber auch nur für bestimmte medizinische Fachrichtungen oder spezielle Angebote, wie die Betreuung durch Hebammen. Bei einigen Kooperationen dürfen die Teleärzte zusätzlich Krankschreibungen und Rezepte ausstellen.
Elektronisches Rezept kommt
Meist handelt es sich bei den Rezepten, die Teleärzte ausstellen, um Privatrezepte, bei denen Versicherte die Medikamente selbst bezahlen müssen. Ein elektronisches reguläres Kassenrezept gibt es bislang nur in Modellprojekten von Krankenkassen. Allerdings soll das eRezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ab Januar 2022 deutschlandweit verfügbar sein. Die elektronische Krankschreibung soll ab 2021 schrittweise eingeführt werden – zunächst zwischen Arzt und Krankenkasse, ab 2022 auch zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber.