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Urlaub langfristig gebucht, kurz vor der Abreise erkrankt – und dann? Wer im Voraus eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, bekommt in einem solchen Fall die Stornokosten erstattet. Allerdings schützt nicht jede Versicherung gleich gut – auch nicht in Zeiten von Covid-19. Das hat der Test von 132 Tarifvarianten für Einzelpersonen und Familien sowie für Einzelreisen und Jahresverträge ergeben.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn der Versicherte seine Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Krankheit nicht antreten kann. Zu einem guten Versicherungsschutz gehört aber auch, dass Kunden abgesichert sind, wenn sie nach Abschluss von einer Schwangerschaft erfahren oder von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Testsieger in der Kategorie Einzelreisen leistet das – für Singles und Familien. Dafür erhält er jeweils ein Sehr gut. Bei den Jahresverträgen liegt dieser Versicherer ebenfalls ganz vorn, zusammen mit einem weiteren Anbieter.
Auch eine vorzeitige Heimreise kann teuer werden. Daher empfiehlt Finanztest grundsätzlich, die Policen von Reiserücktritt und Reiseabbruch zu kombinieren und einen Vollschutztarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen. 50 dieser Vollschutztarife wurden dafür in Finanztest 01/2021 veröffentlicht. Die beiden Testsieger für den Reiserücktritt überzeugen auch in puncto Reiseabbruch.
Covid-19 ist für Versicherer ein Sonderfall. Nur in 16 der 50 Tarife ist der Schutz voll enthalten. Von den anderen schließen 18 Tarife eine Pandemie als Rücktrittsgrund aus. Bei den übrigen gibt es Einschränkungen: Sie übernehmen keine Kosten, wenn vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Und wer aus Angst vor einer Ansteckung beispielsweise während des Fluges oder am Urlaubsort absagt, enthält von der Versicherung ebenfalls kein Geld.
Der Test Reiserücktrittsversicherung findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/reiseruecktritt abrufbar.
Wer seine Reise wegen Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen absagen muss, hat meist Stornokosten zu tragen. Bei kurzfristigen Absagen sind oft mehr als 75 Prozent des Reisepreises fällig. Gute Reiserücktrittsversicherungen übernehmen die Kosten – auch bei einem Reiseabbruch, wenn der mitversichert wurde. Doch bei Absagen wegen Corona leisten nicht alle Policen. So schneiden die Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich der Stiftung Warentest ab: Von 132 Tarifen sind 2 sehr gut, 61 gut, 9 mangelhaft. Der Singletarif für eine 1 000-Euro-Reise kostet beim Testsieger 42 Euro.
Streit um Krankheiten
Der häufigste Grund für Absagen sind Krankheiten. Die sind allerdings auch der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherten. Auslöser ist die in der Branche oft verwendete Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ in den Versicherungsbedingungen. Das Problem: Für den Verbraucher erschließt sich oft nicht, ob eine Krankheit versichert oder ausgeschlossen ist. Wann ist sie unerwartet, wann schwer genug? Einige Anbieter erläutern das mittlerweile ausführlicher. So kann beispielsweise die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit versichert sein, wenn sie in den sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. Das ist eine gute Nachricht für chronisch Kranke.
Schutz bei Covid-19?
Im Fall von Corona handhaben die Versicherer den Schutz unterschiedlich (Stand: November 2020). Ein Teil zahlt die Stornokosten der Reise bereits bei Vorlage eines positiven Testergebnisses. Einige fordern zusätzlich ein ärztliches Attest. Andere zahlen erst, wenn die versicherte Person Symptome hat und diese per Attest nachweist, oder erst bei schweren Covid-19-Symptomen. Ein Versicherer zahlt, wenn der Versicherte als Verdachtsfall in Quarantäne muss. Aber einige Anbieter schließen Pandemien sogar grundsätzlich vom Versicherungsschutz aus. Oder sie übernehmen keine Kosten für einen Reiseabbruch wegen Corona, wenn vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Wer eine Reiserücktrittspolice hat oder abschließen will, sollte bei seinem Anbieter nachfragen, wie er das aktuell regelt.
Reiserücktrittsversicherungen – das bietet unser Vergleich
Tarife vergleichen. Zwei Tabellen zeigen Bewertungen der Stiftung Warentest für 106 Reiserücktritts-Tarife von 14 Versicherern, jeweils für Singles und Familien. Eine dritte Tabelle zeigt Preise und Tarifmerkmale für 26 weitere Reiserücktrittsversicherungen – diese enthalten die von uns empfohlene Reiseabbruchversicherung nicht und haben daher keine Testnote erhalten.
Individuellen Testsieger finden. Unsere interaktiven Tabellen lassen sich nach Tarifen ohne Selbstbeteiligung, nach Verträgen für eine Reise oder Jahresverträgen und weiteren Kriterien filtern. Die Tabellen zeigen Konditionen für unterschiedliche Altersklassen und Reisepreise (500, 1 000, 1 500, 3 000 und 6 000 Euro). Wenn Sie mehrere Reisen im Jahr planen, lohnt sich ein Jahresvertrag. Wir sagen, welche Tarife die besten Bedingungen haben, und worauf Sie achten sollten.
Corona-Check machen. Unsere Tabellen zeigen auch, ob der Versicherer bei einer Pandemie leistet. Einige schließen das aus, andere machen Einschränkungen. Wer auch in diesem Fall abgesichert sein will, sollte darauf achten. Wir sagen, welche Regeln für Reisen in Corona-Zeiten gelten.
Ein Versicherer schneidet sehr gut ab
Wir haben vier Varianten bewertet: Single- und Familientarife, jeweils für nur eine Reise oder als Jahresvertrag. Weil die Klausel der „unerwartet schweren Erkrankung“ so maßgeblich ist, haben wir sie in unserem Test besonders genau geprüft. Viele Anbieter haben nachgebessert. Unser Ergebnis: Ein Versicherer schneidet sehr gut ab. Der Singletarif für eine einzelne 1 000-Euro-Reise kostet beim Testsieger 42 Euro. Für nur 6 Euro mehr gibt es beim selben Versicherer für die 1000-Euro-Reise eine Police für die ganze Familie – auch hier lautet unser Qualitätsurteil: Sehr gut.
Reiserücktrittversicherungen im Vergleich
Das zeigt der Vergleich der Reiserücktrittversicherungen: Auch bei den Jahresverträgen landet dieser Versicherer mit dem Qualitätsurteil Gut ganz vorn. Für den Jahresvertrag für eine 1 000-Euro-Reise verlangt er für eine Einzelperson 57 Euro (bis 66 Jahre) beziehungsweise 115 Euro (ab 67 Jahre), bei Familien sind es 107 Euro/180 Euro. Der Preis wird nach dem Alter des ältesten Mitreisenden berechnet. Ein anderer Versicherer mit gleich gutem Testurteil kalkuliert für den gleichen Reisepreis für eine Einzelperson 48 Euro (bis 64 Jahre) beziehungsweise 84 Euro (ab 65 Jahre). Der Jahresvertrag für eine Familie kostet hier 79 Euro/112 Euro.
Kombischutz für Reiserücktritt und Reiseabbruch
Auch wenn ein Kunde die Reise abbricht, entstehen Kosten. Die Stiftung Warentest empfiehlt deshalb den Abschluss eines Kombitarifs aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt Umbuchungskosten bei vorzeitiger Rückreise. Die meisten Anbieter erstatten im Versicherungsfall auch Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt und eine spätere Rückreise und für nicht genutzte Reiseleistungen.
Reiner Reiserücktritt nicht sehr viel preiswerter
Nur den Reiserücktritt zu versichern, ist nicht sehr viel preiswerter, als einen günstigen Kombitarif zu wählen. Die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise im Wert von 1 000 Euro und eine Einzelperson im Alter von beispielsweise 54 Jahren kostet zwischen 33 und 48 Euro. Beim gleichen Reisepreis die Familie mitzuversichern, kostet zwischen 35 und 48 Euro. Solch eine Police kann sinnvoll sein, wenn man beispielsweise nur einen teuren Hinflug ohne weitere Reiseleistungen absichern will.
Was ist versichert?
Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risikopersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.
Zwei Versicherer leisten bei Terror
Bei einem Rücktritt nach Terroranschlägen zahlt ein Versicherer aus unserem Test. Dazu muss der Anschlag kurz vor Reisebeginn und in der Nähe des Ziels stattgefunden haben. Ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn das Risiko für den Reisenden aufgrund einer bereits vorliegenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes schon bei Buchung der Reise erkennbar war. Ein weiterer Versicherer kommt für die Kosten eines Reiseabbruchs wegen eines Terroranschlags auf.
Diese Stornokosten sind beim Rücktritt fällig
Je näher der Reisebeginn rückt, desto höher werden die Stornogebühren. Teilweise verlangen Veranstalter auch mehr als in unserer Grafik oder haben andere Stornogrenzen. Wenn Sie vor der Reise krank werden und nicht sicher sind, ob Sie die Reise antreten können, sollten Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Im Zweifel hilft es, in den Stornobedingungen nachzuschauen, ab wann Sie in der nächsten Stornostufe landen. Versicherte sind zur Schadensbegrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht rechtzeitig und erhöhen sich dadurch die Stornokosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.