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Das Vermittlungsportal Verivox darf seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nicht mehr anbieten, ohne ausdrücklich auf dessen eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen.
Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Im Verivox-Vergleich waren nur Versicherer vertreten, die dem Unternehmen eine Provision zahlten. Fast die Hälfte der Anbieter fehlte.
„Je weniger Anbieter berücksichtigt werden, desto weniger aussagekräftig ist ein Vergleich. Die für den Kunden besten Tarife am Markt sind dann vielleicht gar nicht mit dabei“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Deshalb müssen Verbraucher:innen deutlich über eine eingeschränkte Marktauswahl informiert werden.“
Nach Auffassung des vzbv war für Verbraucher:innen kaum erkennbar, dass die Verivox-Empfehlungen auf einer derart eingeschränkten Marktauswahl beruhten. Die Internetseiten enthielten zwar eine Liste, in der neben den teilnehmenden Versicherern auch nicht teilnehmende Gesellschaften aufgeführt waren. Doch diese Liste war hinter einem unscheinbaren Link mit dem Titel „Teilnehmende Gesellschaften“ versteckt. Sie erhielt auch keinen Hinweis auf den Marktanteil der nicht berücksichtigten Gesellschaften.
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Die nur über den Link mit dem Titel „Teilnehmende Gesellschaften“ erreichbare Liste mit den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Gesellschaften reicht nach Überzeugung des Gerichts nicht aus. Die Bezeichnung des Links gebe keinen Anlass, dahinter nähere Angaben über eine eingeschränkte Marktauswahl zu vermuten. Es werde vielmehr offengelassen, ob es auch nicht teilnehmende Gesellschaften gebe und ob sie einen relevanten Marktanteil haben. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die beschränkte Beratungsgrundlage liege daher nicht vor.
Mit dem Urteil bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Heidelberg aus dem vergangenen Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In einem vergleichbaren Fall hat das Landgericht Frankfurt am Main bereits im Mai 2021 einer vzbv-Klage gegen das Check24-Vergleichsportal für Sachversicherungen stattgegeben.