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Der Boom der Kryptowährungen hält auch im Jahr 2022 weiter an. Und immer mehr Menschen suchen nach einer Möglichkeit, um mit den digitalen Währungen Geld zu verdienen. Gleiches gilt allerdings auch für das Finanzamt. Inzwischen schlägt der Fiskus deutlich zu und erfolgreiche Investoren müssen ein paar Punkte berücksichtigen. Darauf wollen wir hier in diesem Artikel einen Blick werfen.
Verdienste wie bei Aktiengeschäften?
Dass private Anleger durch Investitionen binnen eines Jahres viel Geld verdienen, ist für den Gesetzgeber an sich nichts neues. Viele gehen deshalb davon aus, dass Gewinne, die zum Beispiel mit dem Bitcoin erzielt werden, automatisch so behandelt werden wie ein Aktiengeschäft. Tatsächlich aber gelten digitale Währungen rechtlich als „anderes Wirtschaftsgut“. Dies ist der Grund, weshalb kein direkter Vergleich mit der Welt der Börse möglich ist.
Gewinne aus Aktien gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Entsprechend müssen die Verkäufer Abgeltungssteuer zahlen. Da Kryptowährungen anders gewertet werden, entfällt diese Pflicht, was für Anleger einen großen Vorteil hat. Stattdessen gilt der Verkauf als ein privates Veräußerungsgeschäft.
Was ist hierfür relevant?
Schon längst besteht das Gebiet der Kryptowährungen aus sehr viel mehr als nur dem Bitcoin. Viele weitere Währungen sind entstanden, die in diesem Kontext eine Rolle spielen. Zuletzt sorgten die NFTs für einen regen Boom, die ebenfalls mit Kryptowährungen gehandelt werden können. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, um zum Beispiel digitale Kunstwerke einem klaren Besitzer zuzuordnen. Dies ermöglicht einen leichteren Verkauf und kann so zur Finanzierung der eigenen Kunst einen wichtigen Teil beitragen.
Anleger haben auch selbst die Möglichkeit, als Creator eines NFTs tätig zu werden. Mit ein paar grundlegenden Kenntnissen bietet sich die Möglichkeit, die eigenen Kreationen in ein NFT zu verwandeln. Dabei ist es eine andere Frage, ob sich tatsächlich ein so gut zahlender Käufer findet, dass am Ende des Tages von einer steuerpflichtigen Transaktion die Rede sein kann. Wer mehr darüber erfahren möchte, wie NFTs erstellt werden, der wird zum Beispiel hier auf https://www.etf-nachrichten.de/nft/nft-erstellen/ fündig.
Die Frist für die Versteuerung
Doch wann ist es nun notwendig, Abgaben für den Verkauf zu zahlen? Entscheidend dafür ist in der Praxis die Haltedauer der Coins. Auf dem Gebiet der Kryptowährungen gilt derzeit eine Spekulationsfrist von genau einem Jahr. Halten die Anleger ihre Coins über mindestens diese Zeitspanne, so ist der spätere Verkauf nicht steuerpflichtig. Anders sieht es aus, wenn die Coins schon nach weniger als einem Jahr wieder verkauft werden. In dem Fall muss der persönliche Steuersatz auf den Gewinn gezahlt werden.
Zusätzlich können Anleger in Kryptowährungen von der Freigrenze Gebrauch machen, die ihnen der Gesetzgeber mit an die Hand gibt. Wie auch bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften entfällt die Steuerpflicht, wenn die Summe die Freigrenze von 600 Euro nicht übersteigt. Diese gilt allerdings nicht für das einzelne Geschäft, sondern wird pro Jahr als Maßstab herangezogen. Übersteigt der Gewinn aus den Geschäften diese Freigrenze auch nur um einen einzigen Euro, so muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Auch deshalb lohnt es sich für Investoren, die in kleinerem Stil aktiv sind, diese Summe aktiv im Blick zu behalten und sich an ihr zu orientieren.