BGH Entscheidung: Mahngebühren der Energieversorger von 2,50 Euro unzulässig. Mehr dazu finden Sie bei ihrem Verbrauchermagazin.
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BGH Entscheidung: Mahngebühren der Energieversorger von 2,50 Euro unzulässig. Mehr dazu finden Sie bei ihrem Verbrauchermagazin.