ich bin Roland Richert, gelernter Versicherungsfachmann und Gründer von ProKlartexxt dem Versicherungs- und Finanz-TÜV. Hier bekommt ihr unabhängige Informationen und bei Bedarf kostenlose Beratung von unseren angeschlossenen Versicherungs- und Finanzexperten.
Für einen ersten Check wurden von namhaften Unternehmen unterschiedliche Vergleichsrechner hinterlegt.
Das Sozialgericht Gießen musste entscheiden, ob eine Sterbgeldversicherung aufgelöst werden muss, um die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu bezahlen. Das angesparte Kapital einer Sterbegeldversicherung kann nicht für Pflegeheimkosten angerechnet werden, wenn eine Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. So ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Gießen. Worum ging es bei der Klage? Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin war seit Oktober…