Darf man zwei Unfallversicherungen abschließen?

Es gibt doch schon eine gesetzliche Unfall­versicherung? Was bringt mir dann zusätzlicher privater Schutz?

Die gesetzliche Unfall­versicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammen­hang mit der Beschäftigung stehen oder beim Schul- und Kita-Besuch passieren beziehungs­weise auf dem Weg dorthin. Frei­zeit­unfälle werden von der gesetzlichen Versicherung nicht getragen. Die private Unfall­versicherung leistet bei Frei­zeit- und allen anderen Unfällen.

Die gesetzliche Unfall­versicherung ist ein Zweig der Sozial­versicherungen. Zuständig sind die Berufs­genossenschaften für Beschäftigte in der gewerb­lichen Wirt­schaft. Für Beschäftigte im öffent­lichen Dienst sowie für Schüler, Studenten und Kinder in Tages­einrichtungen sind die Unfall­kassen und Gemeindeunfall­versicherungs­verbände zuständig. Daneben gibt es noch die Feuerwehr-Unfall­kassen sowie die Unfall­versicherung Bund und Bahn.