Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen oder beim Schul- und Kita-Besuch passieren beziehungsweise auf dem Weg dorthin. Freizeitunfälle werden von der gesetzlichen Versicherung nicht getragen. Die private Unfallversicherung leistet bei Freizeit- und allen anderen Unfällen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherungen. Zuständig sind die Berufsgenossenschaften für Beschäftigte in der gewerblichen Wirtschaft. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie für Schüler, Studenten und Kinder in Tageseinrichtungen sind die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Daneben gibt es noch die Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn.