Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich der Tarife und Leistungen

Fragen zu besonderen Vertrags­klauseln

SolIte ich als Beamter einen Vertrag mit einer Dienst­unfähigkeits­klausel wählen – oder besser einen Vertrag ohne?

Eine Dienst­unfähigkeits­klausel bestimmt in der Regel, dass Sie als Beamter die Berufs­unfähigkeits­rente erhalten, wenn Ihr Dienst­herr eine Dienst­unfähigkeit aus Gesund­heits­gründen ausgesprochen hat und Sie deswegen in den vorzeitigen Ruhe­stand geschickt werden. Die Dienst­unfähigkeits­klausel kann im Berufs­unfähigkeits­fall Ärger ersparen. Denn mit der Bescheinigung der dauer­haften Dienst­unfähigkeit folgt auto­matisch die Zahlung der Berufs­unfähigkeits­rente. Ob ein Vertrag mit Klausel aber wirk­lich besser ist, hängt von der Formulierung der Klausel ab. So wird sie mitunter einge­schränkt durch Formulierungen wie „Der Versicherer behält sich ein gesondertes Recht zur Nach­prüfung vor, auch wenn der Versicherte das Ruhe­gehalt weiter bekommt, also vom Dienst­herrn noch als dienst­unfähig betrachtet wird“. Oder „Keine Leistung bei begrenzter Dienst­unfähigkeit/Versetzung“ und „Die Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter.“ Manchmal wird die Leistungs­dauer aufgrund der Dienst­unfähigkeit auf eine bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt. Anschließend zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufs­unfähigkeit tatsäch­lich nachgewiesen wird. Und es kann Leistungs­beschränkungen geben für Angehörige bestimmter Dienst­stellen wie Feuerwehr, Polizei und Bundes­grenz­schutz.

Für Beamte sind außerdem zuweilen Rege­lungen zu finden, nach denen sich der Versicherer die Prüfung vorbehält, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden könnte – ein Streifen­polizist also vielleicht im Innen­dienst unterge­bracht wird. Stellt der Versicherer solche Möglich­keiten fest, zahlt er keine Rente mehr. Selbst dann nicht, wenn dem Frühpensionierten keine solche Stelle angeboten wird.

Die Dienst­unfähigkeits­klausel ist längst nicht die wichtigste Klausel bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Achten Sie ebenso auf die anderen Bestimmungen des Vertrages. Wichtig: Auch Beamte sollten sich bei der Suche nach einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht auf einen Anbieter konzentrieren, sondern gleich­zeitig mehrere Anträge stellen. Besonders wichtig ist das, wenn Vorerkrankungen vorliegen oder ein Risiko­beruf ausgeübt wird. Sie erhöhen so die Wahr­scheinlich­keit, dass Sie wenigs­tens ein geeignetes Angebot bekommen.

Was ist eine Arzt­anordnungs­klausel?

Die Arzt­anordnungs­klausel konkretisiert die Pflicht des Versicherten zur Schadens­minderung. Wie weit Verpflichtungen gehen dürfen, ist Auslegungs­sache und wird im Streitfall vom Gericht bestimmt. Als zumut­bare Verpflichtung ist zum Beispiel das Tragen von Stütz­strümpfen auf Arzt­anordnung zu betrachten. Bei der letzten Prüfung der Versicherungs­bedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherungs­angebote gab es keinen Vertrag, in dem vom Versicherten verlangt wurde, den Weisungen des Arztes umfassend zu folgen. Es fanden sich auch keine Klauseln, die den Ausfall der Leistungen für den Fall vorsehen, dass der Berufs­unfähige Therapie­vorschläge des Arztes nicht annimmt. Eine Klausel, die den Versicherten zu einer riskanten Operation verpflichtet, ist ebenfalls nicht dabei gewesen.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest