Ja, Sie haben insbesondere Informations- und Mitwirkungspflichten. Die wichtigsten sind:
- Offenlegung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse
- Informationspflicht über Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel
- Verpflichtung, sich um zumutbare Arbeit zu bemühen
- Herausgabe der hälftigen Erbschaft