Immer ausgeschlossen sind zum Beispiel folgende Unfallursachen:
· Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse,
· Atomenergie und Strahlen allgemein,
· Folgen einer Heilbehandlung,
· Unfälle mit Luftfahrzeugen,
· Teilnahme an Rennveranstaltungen
Daneben gibt es weitere Ausschlüsse: Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen, Folgen von Infektionen und psychische Dauerfolgen eines Unfalls. In sehr guten Unfallversicherungstarifen sind aber Bewusstseinsstörungen und Folgen von Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis mitversichert. Nur wenn eine psychische Erkrankung durch eine körperliche Schädigung – zum Beispiel Schädel-Hirn-Trauma – hervorgerufen wurde, macht die Mehrzahl unserer Besten im Test eine Ausnahme. Achten Sie genau auf die Unfallversicherungsbedingungen.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest