Darf man zwei Unfallversicherungen abschließen?

Gibt es Unfälle, für die private Unfall­versicherungen grund­sätzlich nicht aufkommen?

Immer ausgeschlossen sind zum Beispiel folgende Unfall­ursachen:

· Kriegs- oder Bürger­kriegs­ereig­nisse,

· Atom­energie und Strahlen allgemein,

· Folgen einer Heilbe­hand­lung,

· Unfälle mit Luft­fahr­zeugen,

· Teil­nahme an Renn­ver­anstaltungen

Daneben gibt es weitere Ausschlüsse: Unfälle aufgrund von Bewusst­seins­störungen, Folgen von Infektionen und psychische Dauer­folgen eines Unfalls. In sehr guten Unfall­versicherungs­tarifen sind aber Bewusst­seins­störungen und Folgen von Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis mitversichert. Nur wenn eine psychische Erkrankung durch eine körperliche Schädigung – zum Beispiel Schädel-Hirn-Trauma – hervorgerufen wurde, macht die Mehr­zahl unserer Besten im Test eine Ausnahme. Achten Sie genau auf die Unfall­versicherungs­bedingungen.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest