Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jeder, der seine Arbeitskraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraussetzung sind grundsätzlich 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge.
Reicht denn nicht eine Unfallversicherung?
Nein. Die Unfallversicherung leistet nur nach einem Unfall, in dessen Folge eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Sie leistet nicht bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit, die viel häufiger auftritt.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsschutz?
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Versicherer mit den besseren Bedingungen bereits, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen ist es dagegen möglich, dass ein Versicherer erst schaut, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätigkeit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Erst dann zahlt er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus.
Bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es hingegen erst Geld, wenn Sie als Versicherter zu nahezu 100 Prozent invalide sind, Sie also weder Ihrem Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die berufliche Qualifikation, Erfahrung, bisherige Lebensstellung oder Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Möglichkeit, stundenweise zu arbeiten, schließt eine Erwerbsunfähigkeit nicht unbedingt aus.
Ist meine Berufsunfähigkeitsrente sicher? Was passiert, wenn mein Versicherer pleitegeht?
Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz sind die vertraglichen Leistungen über einen gesetzlichen Sicherungsfonds geschützt.
Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich das meinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden?
Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen – unabhängig davon, in welche Gefahrenstufe Ihr neuer Beruf eingeordnet wird. Der Berufswechsel muss dem Anbieter nach den aktuellen Bedingungen auch nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln allerdings, dass bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattfand. Einige Versicherer beschränken sich dabei auf freiwillige Berufswechsel, andere nehmen die Prüfung auch bei unfreiwilligen Berufswechseln wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer einen Beruf ergreift, der einer niedrigeren Risikogruppe zuzuordnen ist, muss deshalb nicht automatisch weniger zahlen. Es lohnt sich aber manchmal, dies dem Versicherer mitzuteilen
Vielen Dank an die Stiftung Warentest
Berufsunfähigkeit versichern
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage nahezu unverzichtbar.
- Je früher sie abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Konditionen, spät abgeschlossene Versicherungen sind nicht nur wesentlich teurer sondern können vom Versicherer auch abgelehnt werden.
- Empfehlenswert ist eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Können Sie wegen einer Krankheit nicht mehr in Ihrem Beruf tätig sein, erhalten Sie eventuell eine Erwerbsminderungsrente. Meist reicht diese jedoch nicht zum Lebensunterhalt. Es ist sinnvoll, so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abzuschließen. Junge Versicherte bekommen besonders günstige Konditionen.
Was leistet eine BU-Versicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt die vertraglich vereinbarten versicherten Leistungen wie z. B. eine Rentenzahlung. Es existieren auch Kombinationsprodukte, bei denen Ihre BU-Versicherung zusätzlich Beitragszahlungen für Ihre private Rentenversicherung übernimmt, wenn Sie „berufsunfähig“ im Sinne der Versicherungsbedingungen werden.
Der Begriff Berufsunfähigkeit wird von den Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich ausgelegt. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spielt bei der Leistungsprüfung jedoch keine Rolle.
Unbedingt auf gute Versicherungsbedingungen achten!
Am wichtigsten ist die Prüfung der Versicherungsbedingungen. Vorsicht ist geboten, wenn z. B. kein Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung enthalten ist. Dieser Verzicht garantiert Ihnen, dass die Versicherung nicht prüft, ob Sie ggf. auch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. In guten Bedingungen wird darauf verzichtet.
Welche Vertragsform ist sinnvoll?
BU-Versicherungen werden oft als Zusatz zu einer Kapital-Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung angeboten. Empfehlenswerter ist der Abschluss einer selbstständigen BU-Versicherung, höchstens noch eine BU als Zusatz zu einer kostengünstigen Risiko-Lebensversicherung.
Was sollten Sie noch beachten?
Für die Höhe der Prämie spielen nicht nur Ihr Alter, Ihr ausgeübter Beruf und die Rentenhöhe eine Rolle, sondern auch Ihr Gesundheitszustand. Mit zunehmendem Alter wird ein Neuabschluss immer teurer. Hinzu kommt, dass die Versicherer nicht mehr jeden versichern. Die Gesundheitsangaben in einem Versicherungsantrag müssen Sie immer vollständig und wahr beantworten. Nutzen Sie bei schwierigerem Gesundheitszustand ggf. vorab die Möglichkeit zu einer anonymisierten Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler. Wenn möglich wählen Sie die Laufzeit bis zum Eintritt in den Altersruhestand (für viele das 67. Lebensjahr). Holen Sie mehrere Angebote als Vergleich ein.
Vielen Dank an die Verbraucherzentrale