Ja – wenn der Versicherer im Antrag nach bestehenden Beeinträchtigungen, Unfallfolgen fragt. Generell sind Neukunden verpflichtet, im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß auf alle Fragen zum Gesundheitszustand oder auch zu anderen bereits bestehenden Unfallversicherungen zu beantworten. Wer etwas verschweigt oder Falschangaben macht, riskiert, später den Versicherungsschutz zu verlieren.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest