Zum Jahresende senken viele Kfz-Versicherer die Beiträge. Wer jetzt Preise vergleicht, kann mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen, häufig Hunderte Euro. Mit dem Vergleich Kfz-Versicherung der Stiftung Warentest finden Sie günstige Angebote genau für Ihren Bedarf – egal ob Vollkasko, Teilkasko oder Kfz-Haftpflicht. Der Versicherungsvergleich bezieht fast alle Versicherer ein. Bis 30. November 2019 muss Ihre Kündigung beim Versicherer sein. Es reicht ein formloses Schreiben.
*Im Downloadbereich vom Versicherungs-TÜV finden Sie ein Kündigungsformuler
Die Wechselfrist läuft – der wahre Stichtag ist diesmal etwas früher
Stichtag für den Wechsel ist bei den meisten Versicherungsverträgen der 30. November. Dieses Jahr fällt er auf einen Samstag. Wer kündigen möchte, sollte dafür sorgen, dass der Kündigungs-Brief schon am 29. November beim Versicherer eintrifft. Er sollte Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen und Vertragsnummer enthalten. Die Kündigung wirkt dann ab 1. Januar des nächsten Jahres. Bis 31. Dezember 2019 bleibt der bisherige Vertrag gültig und der Versicherungsschutz erhalten.
Keine Rechnung bis Mitte November? Im Zweifel vorbeugend kündigen
Es ist keine gute Idee, mit der Kündigung zu warten, bis die Jahresrechnung des bisherigen Versicherers eintrifft. Einige Gesellschaften verschicken sie so spät, dass der 29. November nicht mehr einzuhalten ist. Mitunter kommt die Rechnung sogar erst im Dezember. Das ist erlaubt. Wer nicht rechtzeitig kündigt, hängt dann für ein weiteres Jahr in seinem altern Vertrag. Deshalb empfiehlt es sich, vorbeugend zu kündigen, wenn die Rechnung nicht bis spätestens Mitte November eintrifft. Den Preisvergleich kann man auch erst im Dezember anstellen und dann einen neuen Vertrag abschließen. Stellt sich dann heraus, dass der bisherige Versicherer doch der günstigste ist, kann man die Kündigung zurücknehmen oder dort als Neukunde wieder einsteigen. Häufig bringt das einen Vorteil, denn viele Versicherer ködern Neukunden mit einem Preisnachlass.
Ausnahmen gelten bei unterjährigen Verträge
Für die meisten Verträge gilt der 31. Dezember als Ablaufdatum, egal an welchem Datum sie abgeschlossen wurden. Es gibt aber auch Verträge, die unterjährig enden – nämlich immer genau ein Jahr nach Vertragsabschluss. In diesen Fällen müssen wechselwillige Kunden im Vertrag nachsehen, zu welchem Termin der Wechsel der Kfz-Versicherung möglich ist.
Wechseltermin verpasst? Diese Möglichkeiten bleiben
Unabhängig vom 30. November haben Autoversicherungskunden jedoch in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Zum Beispiel, wenn sich der Versicherungsbeitrag erhöht. Paradox: Selbst wenn der eigentliche Rechnungsbetrag – etwa wegen einer nun günstigeren Schadensfreiheitsklasse sinkt, kann eine Beitragserhöhung vorliegen.