Kann ich auch als Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II ein Insolvenzverfahren durchlaufen?

Grundsätzlich ja. Sie sind zwar verpflichtet, sich während der Dauer des Verfahrens aktiv um Arbeit zu bemühen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Wenn Sie jedoch keine finden, können Sie trotzdem von Ihren Schulden befreit werden, auch wenn die Gläubiger überhaupt keine Zahlungen erhalten haben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Bemühungen – wie zum Beispiel regelmäßige Bewerbungen – auch nachweisen können.