Grundsätzlich nein. Ihr vorhandenes Vermögen wird verwertet, Wohneigentum wird versteigert. Ansonsten gelten die Pfändungsvorschriften der Zivilprozessordnung. Das zum Leben Notwendige darf Ihnen nicht weggenommen werden. Ein Auto werden Sie nur dann behalten dürfen, wenn Sie oder ein Familienmitglied es unbedingt brauchen, um damit zur Arbeit zu kommen, bzw. wenn Sie schwerbehindert oder schwer krank sind und deshalb darauf angewiesen sind. Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrzeug für ein schwerbehindertes oder schwer krankes Familienmitglied benötigen. Handelt es sich um ein relativ wertvolles Auto, kann der Insolvenzverwalter trotz Pfändungsschutz einen Austausch vornehmen und Ihnen ein weniger wertvolles Modell zur Verfügung stellen.