In der Regel schon. Abzüge werden aber vorgenommen, wenn der Unfallschaden Körperteile betrifft, die bereits vorgeschädigt sind. Dann ziehen die Versicherer von der festgestellten Invalidität einen Teil ab. Das ist üblich, sobald der Anteil der Vorschädigung 25 Prozent oder mehr beträgt.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest