Darf man zwei Unfallversicherungen abschließen?

Kann ich mich darauf verlassen, dass die Versicherung mir die zugesicherte Versicherungs­summe anhand der Gliedertaxe auch auszahlt?

In der Regel schon. Abzüge werden aber vorgenommen, wenn der Unfall­schaden Körperteile betrifft, die bereits vorgeschädigt sind. Dann ziehen die Versicherer von der fest­gestellten Invalidität einen Teil ab. Das ist üblich, sobald der Anteil der Vorschädigung 25 Prozent oder mehr beträgt.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest