Krankenzusatz

Diese drei Krankenzusatzversicherungen kann man sich sparen

Zwölf gängige Varianten von privaten Krankenzusatzversicherungen haben die Redakteure der Stiftung Warentest daraufhin abgeklopft, ob sich für gesetzlich Versicherte sinnvoll sind oder nicht. Drei Angebote fielen dabei durch. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Viele Bürger stocken ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz um private Zusatzversicherungen auf. Sind diese aber immer wirklich sinnvoll? Dieser Frage ist die Stiftung Warentest nun nachgegangen.

Ergebnis: Von den zwölf gängigen Varianten, die die Tester recherchiert haben, brächte nur etwa die Hälfte einen wirklichen Nutzen. Danach lohnten sich vor allem die Policen, welche die Versicherten vor existenzbedrohenden Schäden bewahren.

Hinweis: Selbstverständlich sollten Makler und Kunden im Beratungsgespräch aber immer zusammen erarbeiten, ob die Policen im Einzelfall nicht doch Sinn ergeben könne.

Die Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel. Sie deckt die Behandlung akuter Erkrankungen im Ausland ab und finanziert im Ernstfall auch den Transport zurück in die Heimat. Stiftung Warentest empfiehlt sie allen Bürgern, die im Ausland unterwegs sind. Auch stationäre Zusatzversicherung, Zahnpolice, Pflegezusatzversicherung, Senioren-Unfallversicherung und Krankentagegeldpolice halten die Redakteure für sinnvoll.

Welche Versicherungen sind in den Augen der Warentester aber überflüssig? Die Krankenhaustagegeldversicherung etwa. Sie leistet einen vorher vereinbarten Satz für jeden Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringen muss. Da die eigene Krankenkasse bei längeren Verdienstausfällen durch Krankheit aber eh einspringt, reiche das aus, so die Tester.

Lieber selbst für die neue Brille sparen

Auch eine Brillenversicherung könnten sich die Deutschen sparen, so der Rat der Stiftung Warentest. Für eine neue Brille oder Kontaktlinsen lohne sich der Abschluss nicht, besser das Geld selbst dafür sparen.

Kostenerstattungstarife landen ebenfalls auf der Schwarzen Liste. Sie sind für Versicherte gedacht, die bei ihrem Arzt eine Privatbehandlung in Anspruch nehmen. Der Krankenversicherer erstattet dabei einen bestimmten Satz der Eigenanteils des Versicherten.

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