Welche Leistungen sind in einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Lösungen bei Zahlungs­schwierig­keiten

Was ist, wenn ich die Beiträge für die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr zahlen kann?

Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihren Vertrag dann nicht kündigen. Bei vorüber­gehenden Zahlungs­schwierig­keiten bieten die meisten Versicherer dem Versicherungs­nehmer die Möglich­keit, die Zahlung der Beiträge vorüber­gehend zu unter­brechen. Dafür gibt es verschiedene Möglich­keiten:

Stundung. Dadurch wird die Zahlung quasi aufgeschoben, der Versicherungs­schutz bleibt aber voll­ständig erhalten. Manche Versicherer verlangen für diesen Zeitraum keine Zinsen. Sie müssen aber in der Lage sein, den aufgestauten Beitrag nach Ablauf der vereinbarten Frist zurück­zuzahlen.

Beitrags­frei­stellung. Bei dieser Variante müssen die nicht gezahlten Beiträge nicht nachgezahlt werden. Der Versicherer lässt eine Beitrags­frei­stellung allerdings meist nur zu, wenn bereits eine fest­gelegte Mindest­summe durch die bereits erfolgten Beitrags­zahlungen erreicht wurde. Durch die Nicht­zahlung verringert sich der Versicherungs­schutz außerdem zum Teil extrem. Die ursprüng­lich vereinbarte Rente kann anschließend nur durch Nach­zahlung der Beiträge oder durch Erhöhung der zukünftigen Beiträge erreicht werden. Die genauen Voraus­setzungen kann man in der Regel den Versicherungs­bedingungen entnehmen. Wichtig ist der Zeitraum, bis zu dem eine Wieder­inkraft­setzung der Beitrags­zahlung ohne erneute Gesund­heits­prüfung erfolgen kann. In manchen Bedingungen ist dies nur gegen eine erneute Gesund­heits­prüfung möglich.

Beitrags­pause, Beitrags­aussetzung. Auch unter diesen oder ähnlichen Bezeichnungen bieten manche Versicherer ihren Kunden die Möglich­keit, vorüber­gehende finanzielle Engpässe zu über­brücken. Achten Sie unbe­dingt darauf, dass Sie durch Inan­spruch­nahme solcher Möglich­keiten Ihren Versicherungs­schutz nicht bzw. auch nicht zeit­weise verlieren. Lesen Sie die Bedingungen genau durch, bevor Sie sich für eine dieser Optionen entscheiden.

Kann ich den Beitrag auch aussetzen, wenn ich arbeitslos werde?

Recht viele Versicherer gestatten mitt­lerweile, dass ein Kunde bei Arbeits­losig­keit seinen Beitrag vorüber­gehend nicht zahlen muss. Versicherte können zum Beispiel im Falle von Arbeits­losig­keit ihren Versicherer fragen, ob die Beitrags­zahlung vorüber­gehend ausgesetzt werden kann. Auch dieses Ruhen des Vertrags führt normaler­weise aber zum (vorüber­gehenden) Aussetzen des Versicherungs­schutzes.

Kann ich meine Berufs­unfähigkeits­versicherung kündigen?

Eine Kündigung ist möglich, sollte aber nur ausgesprochen werden, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertrags­lauf­zeit zulässig, danach jähr­lich mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des Neuvertrags nicht zur außer­ordentlichen Kündigung berechtigt. Beachten Sie auch, dass beim Wechsel des Versicherers eine erneute Gesund­heits­prüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft, ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern. Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere Vertrags­bedingungen sein.

Vielen Dank an die Stiftung Warentest