Mietrecht – Mietvertrag, Mietminderung, Kündigungsfrist
Je knapper Wohnungen sind, desto höhere Mieten und Mietsicherheiten fordern Vermieter. Und bei der Nebenkostenabrechnung bitten sie noch einmal nach Kräften zur Kasse. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt Mieter vor den gröbsten Zumutungen – doch die Mieter müssen ihre Rechte auch kennen. Das gleiche gilt für viele privater Vermieter: Auch sie können in Fallen tappen, etwa wenn sie mit der Nebenkostenabrechnung zu lange trödeln oder in Mietverträgen ungültige Klauseln zu Schönheitsreparaturen verwenden. Dann kann es sein, dass sie vom Mieter am Ende überhaupt keine Renovierung verlangen dürfen und ihre an sich berechtigten Nachforderungen von Betriebskosten abschreiben müssen.
Mietrecht – von der Wohnungssuche bis zum Auszug
Das Mietrecht ist eine Rechtswelt für sich, das für viele Konflikte Lösungen bereit hält. Das fängt bei der Wohnungsvermittlung an. Wieviel Provision oder Courtage darf der Makler verlangen – und darf er überhaupt etwas für seine Wohnungsvermittlung verlangen? Das regelt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Haben Mieter ihre Wunschwohnung gefunden, ist zu klären: Stimmt die Miethöhe? Und hat die Wohnung bei Übergabe Mängel, dann ist ein korrektes Übergabeprotokoll von Bedeutung. Sonst haften die Mieter bei Auszug für die Macken, auch wenn sie diese gar nicht verursacht haben. Ganz wichtig: Ruhig auch mal die Wohnfläche nachmessen! Weicht sie stark von der Fläche im Vertrag ab, ist weniger Miete fällig.
Mietrecht ist tendenziell mieterfreundlich
Generell gilt: Das Mietrecht und häufig auch die Rechtsprechung ist mieterfreundlich. So hat der Bundesgerichtshof vor allem im Streit um Schönheitsreparaturen, Mietkaution und Nebenkosten viele Vermieter-Vertragsklauseln für nichtig erklärt. Eine Mieterhöhung ist stets nur in Grenzen zulässig und Staffel-Mietverträge sind oft unwirksam. Auch mit Kündigung und Räumungsklage scheitern Vermieter oft vor Gericht. Und wenn sie modernisieren und die Kosten auf die Miete umlegen wollen, müssen sie sich an strenge Regeln halten – und zum Beispiel früh und detailliert über die Modernisierung informieren.
Wohnungsmängel sorgen für viel Ärger
Für Dauerärger zwischen Mieter und Vermieter sorgen häufig Mängel in der Wohnung. Wenn Lärm, kaputtes Parkett oder eine defekte Spülung den Wohnwert beeinträchtigt, ist die Miete von Gesetzes wegen gemindert. Mieter müssen dann weniger zahlen. Das gilt aber nur, wenn sie auf den Mangel nachweisbar hingewiesen haben. Reagiert der Vermieter nicht und eilt die Mängelbehebung, etwa wenn im Winter die Heizung ausfällt, können Mieter auch selbst den Installateur rufen und die Kosten von der Miete absetzen.