Was ist, wenn ich Sozialhilfe beziehe bzw. erwerbsunfähig bin?
Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht erwerbsfähig sind, entfällt im Verfahren die sonst bestehende Arbeitspflicht bzw. Pflicht zur Bemühung um eine Arbeitsaufnahme. Eine Entschuldung ist trotzdem möglich. Anders sieht es jedoch in der Regel aus, wenn Sie vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Vorruhestand gegangen sind.