Vorsicht beim Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung
Bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der gesetzlichen, sollten Verbraucher ihre Pflegeversicherung nicht kündigen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg. Denn sie können aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erst nach zweijähriger Wartezeit Leistungen erwarten.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts warnt die Verbraucherzentrale Hamburg davor, bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche, die Pflegeversicherung vorzeitig zu kündigen (Aktenzeichen B 3 P 5/16 R). Damit würden sie eventuell eine zweijährige Lücke riskieren. Denn Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werde erst gezahlt, wenn eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren bestanden hat.
Der Rat der Verbraucherschützer lautet daher, die Pflegeversicherung weiterhin zu zahlen. Der Beitrag belaufe sich in den meisten Fällen auf weit weniger als 2.700 Euro. „Andernfalls kann es teuer werden. Wenn ausgerechnet in der zweijährigen Übergangszeit Pflege notwendig wird, müssen die Betroffenen dafür selbst aufkommen. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre das für die Dauer von zwei Jahren immerhin eine Summe von 50.000 Euro“, erklärt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg.