Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung

Rabattretter und Rabatt­schutz

Kennen Sie den Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter? Informieren Sie sich bei ProKlartexxt ihrem Verbrauchermagazin.

Gibt es den Rabattretter nicht mehr? Früher gab es viele Tarife, in denen nach einem Unfall der Schadenfrei­heits­rabatt nicht verloren ging.

Richtig, der Rabattretter verschwindet. Nur noch wenige Tarife bieten diesen kostenlosen Zusatz­schutz. Es gab ihn allerdings nur in besonders güns­tigen Schadenfrei­heits­klassen – also für Fahrer, die schon viele Jahre unfall­frei geblieben sind. Statt­dessen bieten aber viele Tarife einen Rabatt­schutz. Der kostet Aufpreis

Was ist der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabatt­schutz?

Den Rabattretter gibt es in neuen Verträgen kaum noch. In alten Verträgen ist er oft ab Schadenfrei­heits­klasse 25 gratis auto­matisch enthalten, je nach Tarif. Der Rabatt­schutz hingegen kostet in der Regel Aufpreis. Und er ermöglicht in vielen Tarifen, dass der Kunde nicht nur einen Unfall bauen darf, sondern sogar mehrere. Den Rabatt­schutz gibt es meist erst ab Alter 23 oder 25 Jahre und meist erst ab Schadenfrei­heits­klasse 4 oder gar erst 6. Mit dem Rabatt­schutz behält der Kunde nach einem Unfall seine alte SF-Klasse. Das bieten die meisten Tarife gegen Aufpreis als Zusatz­leistung. Oft kostet das 20 bis 25 Prozent des Jahres­beitrags.

Kann ich den Rabatt­schutz bei Vertrags­wechsel mitnehmen?

Wechselt ein Kunde mit Rabatt­schutz den Versicherer, meldet der alte Versicherer dem neuen Anbieter, wenn der Kunde einen Unfall hatte und wegen des Rabatt­schutzes nicht zurück­gestuft wurde. Der neue Versicherer berück­sichtigt den Rabatt­schutz nicht, schließ­lich hat er ja auch kein Geld dafür bekommen. Daher stuft er den Kunden in der Schadenfrei­heits­klasse ein, in der er ohne Rabatt­schutz wäre. Dann lohnt der Wechsel meist nicht.

Es gibt aber Versicherer, die die güns­tige SF-Klasse anerkennen – oft nur, wenn der Kunde auch bei ihnen Rabatt­schutz wählt. Wer wechseln will, sollte beim neuen Anbieter um Anerkennung seiner Sonder­einstufung bitten.Oft gilt die Regelung nur für einzelne ­Tarife.

Lohnt sich der Aufpreis für einen Rabatt­schutz?

Versicherungs­unternehmen haben uns bestätigt, dass der Rabatt­schutz für sie ein Zuschuss­geschäft ist: Er wird angeboten, weil die Konkurrenz ihn in der Regel auch anbietet. Daraus lässt sich im Umkehr­schluss folgern, dass der Abschluss eines Rabatt­schutzes für Versicherte preisgünstig ist. Genaue Zahlen liegen uns dazu aber nicht vor.

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen zum Rabattschutz und Rabattretter an die Stiftung Warentest